Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im Anerkennungsjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger im Anerkennungsjahr

Michelle121

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Hallo. Ich bin in der 40er Woche Schwanger und zur Zeit noch in Anerkennungsjahr. Meine Frage ist, wenn ich durch das BV oder Beschäftigungsverbot nicht mehr arbeiten darf und somit mein Anerkennungsjahr nicht fertig mache, welches Geld ich dann bis zum Mutterschutz bekomme und auf welches Geld ich Anspruch habe? Habe die Erzieher Ausbildung abgeschlossen und würde erst in 2 Monaten mein Anerkennungsjahr abschließen, somit habe ich bis auf einen 450€ Job noch keine vollen 12 Monate gearbeitet. Mein Partner, mit welchem ich Ende des Jahres zusammen ziehe und welcher Netto 2.4 verdient, hat die Befürchtung, dass ich garkein Anspruch auf Geld habe. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinfo, was "Anerkennungsjahr" rechtlich bedeutet. Haben Sie einen Arbeitsvertrag? Bekommen Sie Lohn/ Ausbildungvergütung? Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In der 40. Woche wirst du wohl kein BV mehr bekommen ;)


Michelle121

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Meinte natürlich in der 4ten


Mamamaike

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Hallo, falls Du ein BV bekommst, bekommst Du das, was Du "unschwanger" auch bekämest. Solltest Du übernommen werden? Hast Du eine neue Stelle? Nur für das Elterngeld wird das letzte Jahr (? Bitte um Korrektur, falls das nicht stimmt.) herangezogen. Erkundigt euch jetzt schon, welche Hilfen euch sonst noch zustehen (evtl. Wohngeld, Geld für die Erstausstattung). Wenn alle Stricke reißen, musst Du Dir übergangsweise eine andere Arbeit suchen, die schwanger ausführbar ist, damit Du ein Einkommen hast. Und die fehlenden zwei Monate Berufspraktikum kannst Du später nachholen, da musst Du mit der Schule/der Ausbildungseinrichtung sprechen. Viele Grüße


KielSprotte

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Wenn du jetzt in der 4.! Woche bist und dir noch zwei Monate fehlen, reden wir hier vom Ende in der 12. Woche. Also könntest du die Schwangerschaft auch erst einmal für dich behalten und das Jahr und somit deine Ausbildung zu Ende machen.....


Feuerschweifin

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Unabhängig von deiner Frage rate ich dir, die Schwangerschaft NICHT zu verheimlichen, wie Kielsprotte es vorgeschlagen hat. Wenn du ein BV bekommen wirst, dann hat das den Grund, dich und dein ungeborenes Kind zu schützen (fehlende Antikörper, heben etc.).


Neverland

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Ich würde abklären lasen, in wie weit ein BV für die Anerkennung gewertet wird. Und der 4ten SSW würde ich aber nichts sagen, sondern erst die US-Bestätigung vom Arzt abwarten. Das fünfte in der 6ten oder 7ten SSW möglich sein. Notfalls mit AU überbrücken. Wobei ich persönlich kein Problem hätte so früh noch normal weiter zu arbeiten. Das Kind ist nicht mal mit dem Blutkreislauf verbunden. Wenn es zur FG kommt, was extrem häufig der Fall ist in dem Stadium, dann wegen Problemen bei der Zellteilung und Anlegung von Plazenta usw. Kaum eine Frau weiß in der 4tem SSW überhaupt das sie schwanger ist, ist ja noch vor Ausbleiben der Regelblutung.


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