Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Restliche Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Restliche Elternzeit

Murmel2017

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Liebe Frau bader, in der Suche wurde ich leider nicht fündig. Ich habe 4/2015 meinen ersten Sohn zur Welt gebracht und 2 Jahre Elternzeit genommen welche ich im juni 2017 vorzeitig beendet habe um in den Mutterschutz mit Kind nr 2 zu gehen. Diese Elternzeit hat dann 1 Jahr und 2 Monate gedauert. Ich hatte allerdings bis 2020 Elternzeit eingereicht aber diese vorzeitig beendet weil auf der Arbeit spontan eine gute Stelle für mich frei wurde. Meine Frage : kann ich die restliche Zeit noch nehmen? Wenn ja, gibt es da Vorschriften an die ich mich halten muss? Ich danke Ihnen vorab für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so kennt eins können Sie, falls der Arbeitgeber zustimmt, bis zum achten Geburtstag noch zwölf Monate nehmen. Für Kind zwei können Sie, auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, Rest Elternzeit von bis zu 24 Monaten. Liebe Grüße NB


Dojii

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Da das Kind noch unter die alte Elternzeitregelung fällt, darfst du noch maximal 12 Monate (deiner insgesamt 3 Jahre) Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes nehmen. Die restlichen 10 Monate sind verfallen. ABER du brauchst für diese Zeit die Zustimmung deines Arbeitgebers, du hast kein Recht darauf, diese Elternzeit einseitig zu verlangen. Wenn dein Arbeitgeber also nicht zustimmt, sieht es schlecht aus.


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