Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Varry

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Guten Tag Frau Bader, ich habe noch 1 Jahr Elternzeit (30 Std) von der ersten Elternzeit übrig (Geburt März 2021) und natürlich für Kind 2 welches im Aug 2023 geboren wird 3 Jahre (32 Std). Ich würde gerne das Jahr (30 Std) aus der ersten Elternzeit am Anfang der Elternzeit des 2 Kindes nehmen. 1. Jahr - Elternzeit 1 Kind (30 Std) 2. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) 3. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) 4. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) Die Aufteilung wäre so lukrativer. Falls das Szenario so möglich ist, benötige ich noch die Info, wo genau das im Gesetz/Urteil steht,damit ich dies an HR Abteilung weiterleiten kann. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich nicht. Sie nehmen EZ entweder für Kind 1 o Kind 2. Es kommt jetzt für die Planung darauf an, was Sie für Kind 2 beantragt haben. Ausserdem kann ich den Unterschied nicht erkennen und warum es lukrativer sein soll, EZ für Kind 1 zu nehmen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Wie meinst du das mit den Stunden? Willst du während der Elternzeit mit diesen Stundenzahlen arbeiten? Oder hast (hattest) du Verträge über diese Stundenzahl zum Zeitpunkt der Geburten? LG luvi


85kathali

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Ist da sichtbar ein bisschen schwierig mit der Beantragung der Elternzeit für Kind 1? Müsste doch sieben Wochen vorher erfolgen und du kennst den genauen Geburtstermin ja nicht. Oder wie wird das dann mit dem Mutterschutz verrechnet?


Varry

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Hallo, lieben Dank für die Antworten. Ich versuche es noch etwas detailierter zu schreiben. Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden bis zu 30 Wochenstunden) in Teilzeit arbeiten. Ich würde gerne die Elternzeit von Kind 1 so früh wie möglich nehmen, da ich in der Elternzeit von Kind 1 nur bis 30 Std arbeiten darf. Das die Elternzeit von Kind 1 an die Elternzeit 2 angehängt werden kann, habe ich bereits gelesen. Bedeutet im Jahr 4, könnte ich nur bis zu 30 Std arbeiten und muss von 32 auf 30 Std reduzieren. Ich habe bisher noch keine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und wollte das im Mutterschutz durchführen. VG


MamaausM2

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Es ist egal ob für das erste Kind du Elternzeit beantragst oder für das zweite. Wichtig rechtzeitige Beantragung - 7 Wochen bei unter 3 Jahren und 13 Wochen wenn es älter ist


Varry

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Hallo Frau Bader, könnten Sie sich meine Antwort nochmal anschauen und ihre Einschätzung abgeben. Danke und viele Grüße


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