Heike-sandra
Hallo Frau Bader. Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 03.11.17, vorzeitig zur Geburt meines 2. Kindes, geboren am 28.07.2020, beendet. Nun sind ja noch 3 Monate Rest Elternzeit vom ersten Kind übrig, diese würde Ich nun gerne noch anhängen, da die laufende Elternzeit Ende Juli endet. Wie beantrage ich dies am besten und welche Fristen muss ich einhalten? MfG Heike
Hallo, die restlichen Monate können Sie mit einer Antragsfrist von 13 Wochen dem Arbeitgeber mitteilen. Einer Zustimmung bedarf es nicht. Liebe Grüße NB
Ani123
Frist 13 Wochen vor Beginn, weil das Kind über 3 Jahre ist.
Heike-sandra
OK also die Frist ist 13 Wochen vor Beginn. Muss ich meinen Arbeitgeber nur darüber informieren oder muss er zustimmen?
Suomi
Nur informieren.
Raggi&Ivar
Hallo Frau Bader, ich hab eigentlich die gleiche Frage nur andere Umstände. Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 19.04.2019, regulär nach einem Jahr beendet. Am 29.01.2024 ist mein 2. Kind geboren und ich bin bis Ende April in Elternzeit. Ich habe die 3 Jahre nicht komplett genommen. Nun sind ja noch 2 Jahre Rest Elternzeit vom ersten Kind übrig, welches jetzt 6 wird, diese würde Ich nun gerne noch anhängen und somit die weitere Elternzeit vom zweiten Kind noch aufheben. Wie beantrage ich dies am besten und welche Fristen muss ich einhalten?
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