fio-stups
Hallo Frau Bader, ich bin seit ca. einem Jahr krankgeschrieben wegen Depressionen (hauptsächlich wegen meines jahrelang unerfüllten Kinderwunsches) und bekomme Krankengeld. Jetzt hat es endlich geklappt und ich bin schwanger. Psychisch geht es mir auch schon besser, aber die Depression geht natürlich nicht so schnell weg. Außerdem habe ich starke Schwangerschaftsbeschwerden. Jetzt hat mich die Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Die Reha möchte ich aber nicht machen, weil es eine Risikoschwangerschaft ist und ich das Kind nicht gefährden möchte. Kann ich die Reha ablehnen oder muss ich den Antrag stellen? Meine Frauenärztin hat mir angeboten mich zusätzlich auch wegen der Schwangerschaftsbeschwerden krank zu schreiben. Geht das oder bekomme ich dann Probleme mit dem Krankengeld? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, Sie bekommen 72 Mo. KG. Dann läuft es aus. Reha ist eine Übergangsmaßnahme. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Warum-Reha/uebergangsgeld.html Klären Sie mit dem Frauenarzt, ob die Reha schadet u teilen Sie es parallel derKK mit. Ist doch gar nicht gesagt, dass die Reha dem Kind schadet. Liebe Grüße NB
cube
Hast du denn noch einen Arbeitgeber? Seit fast einem Jahr krank geschrieben heißt ja nun auch, das dein Krankengeld bald aufgebraucht ist. Die KK hat natürlich ein Interesse daran, dass du auch mal wieder arbeitsfähig wirst. Insofern: ja, ich würde die Reha machen. Sie soll ja nun deiner Stabilisierung dienen - was letztendlich auch deinem Kind zu Gute kommen wird. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, warum eine Reha die Schwangerschaft gefährden sollte.
Felica
Einfach angeben das du schwanger bist. Dann prüfen die schon in wie weit die Reha möglich ist. Wüsste aber auch nicht was dagegen spräche. Im Gegenteil, du solltest alles nutzen um die Psyche zu stabilisieren. Die Hormone sind gerade dann super gefährlich. Nicht das du nach der Geburt in eine wochenbett-Depression rutschen. Oder in der Schwangerschaft in eine Angststörung.
3wildehühner
Wenn du nach der Aussteuerung ( nach 78 Wochen Krankengeldbezug innerhalb von drei Jahren aufgrund der selben Diagnose) noch Geld beziehen möchtest, MUSST du den Reha Antrag stellen. Denn ansonsten greift die Nahtlosigkeit nicht. Nahtlosigkeit bedeutet, dass du dich rechtzeitig vor Ablauf der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bei der Agentur für Arbeit melden musst und einen Antrag auf ALG 1 stellen musst. Der Bezug von ALG1 ist dazu da, dass der Erkrankte nicht bis zur Entscheidung über Reha und Rente ohne Geld da steht.ALG1 kannst du so lange beziehen, wie du berechtig bist; danach müsstest du Grundsicherung beantragen. Der Rehaantrag ist die Vorstufe zum Rentenantrag. Wird die Rente nach einer Reha bewilligt, wird die Rentenzahlung mit dem ALG1 verrechnet. Es gilt: Reha vor Rente. Die Deutsche Rentenversicherung schickt normalerweise jeden erst einmal in Reha, denn es besteht die Möglichkeit, dass nach einer Rega die Arbeitsfähigkeit zumindest für über drei Stunden täglich wiederhergestellt ist. Warum eine Reha , die psychiatrisch ist, aufgrund einer Schwangerschaft nicht angetreten werden kann, erschließt sich mir nicht. Dort wird ja grundsätzlich nichts gemacht, was eine Schwangerschaft gefährden würde. Wenn du keinen Rehaantrag stellst, stehst du ohne Geld da, außer, du gehst wieder arbeiten oder möchtest Grundsicherung beziehen ( falls dein Mann normal verdient, hast du aber voraussichtlich keinen Anspruch).
Mitglied inaktiv
AP: du musst auch bedenken, dass es*unendlich* kein Krankengeld mehr gibt. Und eine schwangerschaftsbedingte Diagnose zu einer bestehenden Diagnose ändert die Tatsache daran nicht. Sie laufen halt parallel weiter . oder könntest du morgen wieder arbeiten?
fio-stups
Vielen Dank für die Antworten, aber es ging mir nicht darum, ob die Reha sinnvoll bzw. gefährlich fürs Kind ist. Das werde ich mit meiner Psychiaterin bzw. Frauenärztin klären. Dass das Krankengeld nicht ewig gezahlt wird ist mir auch klar, aber es würde bis kurz vor der Geburt reichen. Danach wäre ich hoffentlich bald wieder arbeitsfähig. Meine Frage war, ob es rechtlich *möglich* ist, gegen die Entscheidung der KK Widerspruch einzulegen.
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