Baby22018
Hallo Frau Bader, ich stehe noch am Anfang meiner Elternzeit und möchte rechtzeitig einen Kita-Gutschein beantragen, um bei der Platzvergabe eine bessere Chance zu haben. Für den Antrag zu einem erweiterten Bedarf muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeiten eintragen. Diese waren vor meiner Elternzeit allerdings etwas anders (9-17 Uhr), als ich nach meiner Elternzeit arbeiten möchte (9-15:30 Uhr). Dies habe ich jedoch mit meinem AG noch nicht verhandeln/besprechen können, da es einfach noch viel zu früh in der Elternzeit ist. Meine Frage lautet nun, wenn ich das Formular mit meinen vorher-Arbeitszeiten an das Jugendamt schicke, ist das dann auch rechtsverbindlich gegenüber meinem AG? Oder anders gefragt, stimme ich damit meinem AG zu, dass ich auch in Zukunft zu den alten Zeiten arbeiten werde? Übrigens, es ändert sich auch bei den geringeren Zeiten nichts an dem erweiterten Bedarf, ich täusche also nicht das Jugendamt. Es geht mir nur darum, ob mein AG mit später auf diese im Antrag genannten Zeiten "festnageln" kann. Danke für Ihre Anwort. MfG
Hallo, Sie haben gegenüber ihrem Arbeitgeber keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, insofern kann es auch nicht rechtsverbindlich gegen über ihm sein. Ich würde auch auf dem Antrag beim Jugendamt deutlich dazuschreiben, dass es Wunschzeiten sind, Sie aber möglicherweise Bedarf zu anderen Zeiten haben. Liebe Grüße NB
mellomania
inwieweit ändert sich der erweiterte bedarf nicht wenn du weniger arbeitest? dann kannst du dein kind früher holen. du musst die angaben machen, die NACH der elternzeit gelten. du kannst nicht sagen du arbeitest länger, tust es aber danach nicht. das ist täuschung. bzw. musst du nachweisen, warum du trotz weniger stunden den erweiterten bedarf hast.
Baby22018
Sorry mellomania, aber dann hast du meine Frage nicht verstanden. Natürlich hole ich mein Kind direkt nach der Arbeit ab. Aber auch wenn ich 1,5 Std weniger täglich arbeite, benötige ich mit An- und Abfahrt das nächste Zeitfenster für den erhöhten Bedarf. Der Unterschied ist dann, dass ich es zum Anfang des erweiterten Zeitfensters abhole und nicht am Ende. Für das Jugendamt macht es also keinen Unterschied.
Felica
Nein, kann er nicht. Würde einfach mit dem AG sprechen. Er muss ja damit rechnen das du nach der EZ wieder zu den alten Zeiten arbeitest.Mit diesen Zeiten muss er also jetzt aktuell eh erst einmal rechnen. Würde also Bescheinigung über die VZ-Zeiten holen. Ob und wie lange du dann nach der EZ arbeitest, kannst du dann später mit ihm klären. Wenn mindestens 15 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt sind, steht dir auch ein gesetzlicher Anspruch auf TZ zu. Wobei ich dazu raten würde, wenn diene 3 Jahre EZ dann noch nicht ausgeschöpft sind, diese erst zu nutzen um innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Hast du allerdings jetzt weniger wie 2 Jahre EZ eingereicht, hast du keinen Anspruch auf Verlängerung, der AG muss also nicht zustimmen. Vorteil von TZ innerhalb EZ, dein Vertrag ruht weiterhin, du kannst innerhalb der EZ auch woanders arbeiten mit Zustimmung des AG, er kann dir nicht kündigen so einfach und sollte das nächste Kind kommen kannst du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst mehr Mutterschutzgeld. Nur mal so als Rat nebenher. Die Ämter dürften das gewohnt sein das sich kaum wer so früh sicher festlegen kann.
Mitglied inaktiv
Da bleibt wohl nur die Möglichkeit, dass du die künftigen Arbeitszeiten bei der Gelegenheit mit deinem AG vereinbarst und dann den Kita Antrag entsprechend ausfüllst. Das macht Sinn, oder?
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