Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitaplatz Zweitwohnsitz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitaplatz Zweitwohnsitz

Massie

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Liebe Frau Bader, ich bin eine studierende Mutter und habe eine 2 jährige Tochter, die ab den 01.01.2014 einen Kitaplatz in Frankfurt Heddernheim bekommen hat. Nun möchten wir von Stadtteil Heddernheim nach Riedberg umziehen. Die Entfernung ist nicht sehr weit. Momentan erreichen wir die Kita zu Fuß in 5 min. Im Falle des Umzuges wären es 2 Minuten Autofahrt. Die Kita teilte mir heute mit, dass im Falle des Umzuges wir unsere Tochter in Riedberger Kita anmelden müssen und die Kinderbetreuung in Heddernheim nicht mehr möglich ist. Meine erste Frage lautet: Dürfen die bei so einer geringen Entfernung sowas tun? Es sind zwei nebeneinander liegende Stadtteile von Frankfurt. Wenn sie es tun dürfen, dann ergibt sich eine weitere Frage. Ist es möglich, dass wir unsere Tochter bei der Oma in Heddernheim als Zweitwohnsitz anmelden und hat sie denn dadurch ein Recht darauf weiterhin in der Kita in Heddernheim zu bleiben? Entstehen steuerrechtliche Nachteile? Wir sind auch oft bei der Oma und wohnen zur Zeit dort. Wie wäre die Option rechtlich zu Beurteilen, wenn man bei der Oma als Erstwohnsitz und in der neuen Wohnung den Zweitwohnsitz anmeldet? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, denn es handelt sich um unterschiedliche Kostenträger. Es muss schon eine Erstanmeldung vorliegen - und wenn die bei der Oma ist, obwohl sie bei Ihnen lebt, geht das gar nicht. Liebe Grüsse, NB


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