Carrys-Lou
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst mit einem Gehalt das sich aus Fixum und Provision des erzielten Gewinn zusammensetzt. In meinem Arbeitsverttag steht, dass mir Provisionen ausgezahlt werden, wenn die Rechnung vom Kunden beglichen wurde. Nun gehe ich am 20.05.2016 in den Mutterschutz. Was passiert mit den Provisionen, die bis dahin noch nicht ausgezahlt wurden? Wann müssen Provisionen ausgezahlt werden? Ich erbringe ja auch bis zum 20.05. noch neue Aufträge, die nicht vor dem Mutterschutz abgerechnet werden können? Mein Arbeitgeber meint der Anspruch darauf verfällt, weil es dann ja als Ersatz Mutterschutzgeld gibt. Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, das isdt soch vertraglich geregelt und verfällt nicht. Wird aber auf das EG angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei Beschäftigungsverboten - und die Mutterschutzfrist ist ein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt - gilt eine Gehaltszahlung in Höhe von dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. In dieser Zeit wurden ja ebenfalls Provisionen gezahlt (oder?) und die fließen in die Durchschnittsberechnung mit ein. Somit sind die Provisionen dabei, wenn auch nicht die tatsächlich ab 20. Mai erarbeiteten. Würden die tatsächlichen Provisionen auch gezahlt, wäre das Gehalt überdurchschnittlich hoch. Daher kann das nicht zulässig sein.
Carrys-Lou
Das nichts Neues ausgezahlt wird ist mir klar. Aber ich bekomme eine Probision immer erst dann, wenn der Kunde bezahlt hat. Ich mache aber bis zum 20.05. noch Aufträge, die erst im Juni oder Juli installiert und anschließend in Rechnung gestellt und vom Kunden bezahlt werden. Die Leidtung dafür habe ich aber vor dem Mutterschutz erbracht und bin doch somit noch für diese Aufträge provisionsberechtigt, oder?
Mitglied inaktiv
Deine Schwangerschaft ist im September 2015 eingetreten. Maßgeblich für die Lohnfortzahlung ist das Durchschnittsgehalt der der vorausgehenden Monate Juni, Juli, August. In den Monaten hast du doch Provisionen erhalten, die du nicht in dem Zeitraum, sondern im Frühjahr erarbeitet hast. Du erhältst also statt der Provision die du real erworben hast, und die nach dem 20.5. einträfe, eine Pauschale, in der die durchschnittlichen Provisionen von drei Monaten enthalten sind. Damit hast du keinerlei finanzielle Nachteile, aber auch keine Vorteile. Wenn der Betrieb dir die real erworbenen Provisionen zusätzlich zum Mutterschaftsgeld dazu zahlen würde, dürfte er dir als Durchschnittsgehalt nur den Grundlohn der drei Monate zahlen. Klar?
Carrys-Lou
Nein, das ist so nicht richtig. Ich gehe ja die ganze Zeit bis zum 20. Mai weiter arbeiten. Mein Mutterschaftsgeld errechnet sich aus den 3 Abrechnungen der letzten 3 vollen Kalendermonate, sprich Februar, März und April diesen Jahres. Ich bin ja nicht im Beschäftigungsverbot, sondern arbeite die ganze Zeit voll durch in meiner Schwangerschaft. Und wenn ich aus dem Unternehmen ausscheiden würde, müsste mir die Provision, die ich im Mai noch erwirtschaftet habe ja auch ausgezahlt werden, sobald der Kunde bezahlt hat.
Mitglied inaktiv
§ 14 MuSchG regelt die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld durch den AG. Dort steht, dass Einmalzahlungen nicht in die Berechnung mit einfließen. Wenn Provisionen unter Einmalzahlungen fallen, dann sind die Provisionen des Berechnungszeitraum nicht im Mutterschaftsgeld enthalten und somit steht die Mai Provision dir zu - sofern im Arbeitsvertrag bzw. in der Betriebsvereinbarung keine anderen Festlegungen dazu getroffen wurden.
Carrys-Lou
Meine Provisionszahlungen sind wesentlicher Bestandteil meines monatlichen Gehaltes und keine Einmalzahlungen. Vll habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt: mir geht es nicht darum Zahlungen noch zusätzlich zum Mutterschaftsgeld zu bekommen. Ich wollte nur wissen, was mit den Aufträgen passiert, die ich noch im April und Mai getätigt habe, die aber aus Zeitgründen nicht mehr vor Antritt des Mutterschutzes vom Kunden bezahlt werden können. Wenn die Zahlung bei meinem Unternehmen erst im Mai verbucht wird, würde ich sie erst im Juni erhalten. Für diese Aufträge entsteht aber doch laut HGB ein Provisionsanspruch bei Abschluss des Geschäftes/Auftrags. Dass ich in den Monaten Juni, Juli und August keine Provision erhalte, weil die mit meinem Mutterschaftsgeld abgegolten ist, ist klar. Mir erschließt sich nur nicht die Logik, warum eine auf provisionsbasis angestellte, werdende Mutter dann in den letzten Wochen vor dem Mutterschutz noch arbeiten gehen sollte, wenn sie ja vorher schon weiß, dass sie kein Geld mehr für die getätigten Geschäfte bekommt?! Rein finanziell würde sie sich dann ja besser stehen, krank zu sein, weil dann ja das Lohnfortzahlungsgesetz greift und sie Ausfallprovision für jeden Krankheitstag bekommt.
Mitglied inaktiv
Ist das so schwer zu verstehen? Dann nimm doch mal einen Taschenrechner und rechne aus, was dein Fixgehalt plus die Provisionen im Berechnungszeitraum ergeben - durchschnittlich. Dann erhältst du ja in der Mutterschutzfrist dasselbe wie vorher. Nicht nur das Fixgehalt, sondern auch eine Pauschale für Provisionen. Warum man dann noch arbeiten gehen sollte? Vielleicht aus Anstand, weil eigentlich jeder Angestellte auch eine Leistung für sein Geld erbringt. Auch wenn ich im Home Office bin, steht mein Chef nicht neben mir und ich arbeite trotzdem. Vielleicht arbeitest du dann einfach für die pauschale Provision die du dann später in der Mutterschutzfrist freundlicherweise erhälst. Ich verstehe deine Argumentation nicht. Krank zu sein ist doch belastend, oder meinst du "krank feiern"? Das kann man sich doch nicht selber wünschen.
Carrys-Lou
Ja das ist richtig, deshalb gehe ich auch die ganze Zeit arbeiten. Stellt sich nur folgende Frage: mein Gehalt bzw. Provisionsanteil ist jeden Monat unterschiedlich und wird auch erst ausgezahlt, wenn die Rechnung vom Kunden beglichen wurde. Wenn aber nun in meinem Unternehmen für einen gewissen Zeitraum keine Rechnungen mehr geschrieben werden - aus Krankheitsgründen der Buchhaltung - können Kunden auch keine Zahlungen leisten. Somit habe ich auch keinen Anspruch auf Auszahlung. Somit liegt ja die Gewalt beim Arbeitgeber wieviel ich ausgezahlt bekomme. Man kann somit ja etliche Zahlungen "hintenüber fallen lassen" bzw. erst später in Rechnung stellen, damit man hierfür keine Provision mehr zahlen muss. Deshalb war meine Frage, ob es einen rechtlichen Anspruch darauf gibt.
Mitglied inaktiv
Das sind arbeitsrechtliche Fragen, die du bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder bei der Hotline Arbeitsrecht beim Sozialministerium des Bundes beantworten lassen kannst.
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