Eva247
Hallo! Mein Mann und ich überlegen die 4 Monate Partnerschaftsbonus zu je 30h zu nehmen. Darf man in dieser Zeit den gesetzlichen Urlaub nehmen oder werden die Urlaubstage nicht als Stunden anerkannt? Beispiel: Würde man durch den Urlaub die 25h Grenze unterschreiten, müsste man den Bonus zurückzahlen? Wie verhält es sich während Corona? Es scheint als würden die tatsächlichen Stunden bis 31.12. nicht nachverfolgt. Stimmt das? Gibt es eine Quelle im Internet in der ich das detailliert nachlesen kann? Ich konnte bislang keine eindeutigen Quellen oder Rechenbeispiele dazu finden.
Hallo, 1. Das mit dem Urlaub zählt als normale TZ, wenn es sich um TZ-Urlaub handelt oder um Urlaub, der in TZ umgewandelt wurde (entscheidend ist die Höhe der Bezahlung) 2. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__27.html Die Antragstellung hätte bis zum 27.05. erfolgen müssen Allgemeine Infos finden Sie: 1. In den Richtlinien zum BEEG vom BMFSFJ 2. In der Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit vom BMFSFJ Liebe Grüße NB
Dojii
Urlaub zählt als Arbeitszeit, es wird also für jede Urlaubstag die tägliche Sollzeit deiner Teilzeitstelle berücksichtigt. Dadurch kannst du also nicht über oder unter die 25-30h kommen. Dass die Stunden aufgrund Corona nicht nachverfolgt werden stimmt nur, wenn der Antrag auf Partnerschaftsbonusmonate spätestens bis zum 27.05.2020 gestellt wurde. Da ihr das aber wohl noch nicht getan habt, fallt ihr nicht in diese Kulanzregel und eure Stunden werden ganz normal geprüft und ihr müsste sie jederzeit einhalten. (Das findet sich im neuen § 27 Abs. 3 BEEG). Grundsätzlich findest du alle Infos in den offiziellen Richtlinien zum Elterngeldgesetz, da ist allerdings die Änderung aufgrund Corona noch nicht drin, hier muss du dich am Gesetzestext direkt orientieren. https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf6829d3b0cc500a0c5de51e9a05/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
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