Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit kein Kitaplatz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nach Elternzeit kein Kitaplatz

Anil06

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Sehr geehrte Frau Bader, im Juni diesen Jahres kam meine erste Tochter zur Welt. Wir wohnen in Berlin und evtl. bekommen wir im Aug. 2019 keinen Kitaplatz, trotz mehr als 30 Anmeldungen. Nun habe ich mehrer Fragen die mich beschäftigen. Was geschieht mit meinen Arbeitsplatz, wenn ich keinen Platz bekomme? Habe ich das Recht auf ALGI? Wie kann ich beim Jugendamt am Besten einen Platz erheben? Sollte ich einen Platz bekommen liegen noch 2-5 Monate Wartezeit dazwischen zur Aufnahme/Eingewöhnung. Mein Freund kann noch 2 Monate Elternzeit dran hängen. Somit kommen wir auf 14 Monate, dennoch reicht es nicht. Hätte wir Recht auf unbezahlten Urlaub oder welche Möglichkeiten gäbe es zur Überbrückung? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie scheinen nur ein Jahr Elternzeit beantragt zu haben, Frage ist, ob Sie dann tatsächlich beide Vollzeit arbeiten wollen. Wenn nicht, könnten sie versuchen, die Elternzeit zu verlängern und während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. grundsätzlich müssen sie das Pferd von der anderen Seite aufzuräumen. Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach den Arbeitsbedürfnissen. Schreiben Sie per Einschreiben Rückschein an die Gemeinde, setzen Sie eine Frist zur Zuweisung ( es ist ja noch viel Zeit) und drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB


mellomania

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hast du nur ein jahr elternzeit gemeldet mit anschließender rückkehr in den job? wenn ja, mist. doof. du musst dann zruückkehren. hast leider kein recht auf verlängerung der elternzeit da du dich, wie vorgeschrieben, für die ersten beiden jahre erklärt hast. also 1 jahr daheim, dann arbeiten...vielleicht ginge es, dass du anfänst zu arbeiten und dann wieder elternzeit meldest. aber das geht halt dann 7 wochen bis die elternzeit beginnt ab meldung. falls sowas geht. nur der AG wäre natürlich not amused. hast du mit deinem AG mal gesprochen was er dir für möglichkeiten bietet?


Ani123

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Wie meine Vorgängerin schon schrieb: Nach 1 Jahr wieder zur Arbeit, Mann in EZ. Du reichst nach 1-2 Tagen wieder EZ ein für Monate 15-?. Natürlich nicht toll für den AG, aber er kann daran nichts ändern. Wie ist es mit einer Tagesmutter? Sprech mit dem JA, gehe zur Stadt. Viel Lauferei, aber mach es. Dränge auf den Betreuungsplatz. Und sollte es doch nicht klappen, dann musst du wieder in EZ gehen oder ihr sucht eine Kinderfrau für euer Kind. Dafür und auch für erneute EZ deinerseits müsst ihr nachweisen können, dass ihr keinen Platz bekommen habt. Klagt dann den Platz ein (Klage direkt am 1.Geburtstag des Kindes einreichen). Sucht einen Anwalt auf. Oft hilft ein Schreiben vom Anwalt zum Betreuungsplatz. Per Klage, und das dauert auch, könnt ihr Schadenersatz bekommen. Bis der ausgezahlt wird - das dauert, weil bis dahin ja erstmal ein Betreuungsplatz da sein muss. Ich kenne aktuell eine Familie, 3 Kinder, Jüngstes im Sept. 1 Jahr geworden, Mutter Grundschullehrerin, haben eine Kinderfrau eingestellt. Mutter kann nur TZ arbeiten wegen fehlender Ganztagsbetreuung. Und das seit Geburt des 1.Kindes schon. Inzwischen gehen die anderen zwei in den Kindergarten. Für die Zeit ohne EZ, jeweils vom 1-2 Jahre des Kindes, hat sie keinen Betreuungsplstz bekommen und somit die Kinderfrau für 450€/Monat. Und da sie nicht VZ arbeiten kann bekommt sie den übrigen Lohn auch bezahlt. Die Zeit wo sie in EZ für Kind 2+3 wsr musste sie die Kosten der Kinderfrau selbst tragen. Aber es geht. Zwar kann es quasi jederzeit dazu kommen dass sie einen Betreuungsplatz für ihr jüngstes Kind bekommt und müsste den auch annehmen, da dann alle Gelder gestrichen werden. Aber nach nun 3 Kindern, gesamt 5 Jahre Suche, glaubt sie nicht mehr daran. Bis dahin war es aber ein Kampf und nur mit Anwalt zu schaffen und monatelanger Alleinbezahlung (nach dem 1.Kind). Das wäre dann der härteste Weg u d ob man damit durchkommt .... nicht gesagt.


Rotkehlchen

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Hey, Ich wohne auch in Berlin. Nach allem, was ich so höre, kriegst du einen Kitaplatz ab dem 1. Geburtstag - wenn du klagst oder beim Bezirksamt entsprechend drohst. Alle Kitas (oder jedenfalls die der Eigenbetriebe von Berlin) haben die Anweisung bekommen, für solche „Klagefälle“ auch über die eigentlich festgelegte Gruppengröße hinaus Kinder aufzunehmen. Allerdings kann der Platz, den sie dir anbieten, dann natürlich ggf am anderen Ende des Bezirks legen, in der entgegengesetzten Richtung zur Arbeit usw. Die Situation hier in Berlin ist wirklich unbefriedigend. Du musst dir halt überlegen, ob du lieber erstmal auf deinen Anspruch auf Betreuung verzichtest, länger bzw nochmal in Elternzeit gehst und „in Ruhe“ nach einem „passenden“ Kitaplatz suchst, oder ob du dein Recht auf einen „zumutbaren“ Platz durchsetzen willst.


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