Anil06
Sehr geehrte Frau Bader, im Juni diesen Jahres kam meine erste Tochter zur Welt. Wir wohnen in Berlin und evtl. bekommen wir im Aug. 2019 keinen Kitaplatz, trotz mehr als 30 Anmeldungen. Nun habe ich mehrer Fragen die mich beschäftigen. Was geschieht mit meinen Arbeitsplatz, wenn ich keinen Platz bekomme? Habe ich das Recht auf ALGI? Wie kann ich beim Jugendamt am Besten einen Platz erheben? Sollte ich einen Platz bekommen liegen noch 2-5 Monate Wartezeit dazwischen zur Aufnahme/Eingewöhnung. Mein Freund kann noch 2 Monate Elternzeit dran hängen. Somit kommen wir auf 14 Monate, dennoch reicht es nicht. Hätte wir Recht auf unbezahlten Urlaub oder welche Möglichkeiten gäbe es zur Überbrückung? Vielen Dank
Hallo, Sie scheinen nur ein Jahr Elternzeit beantragt zu haben, Frage ist, ob Sie dann tatsächlich beide Vollzeit arbeiten wollen. Wenn nicht, könnten sie versuchen, die Elternzeit zu verlängern und während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. grundsätzlich müssen sie das Pferd von der anderen Seite aufzuräumen. Sie haben ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach den Arbeitsbedürfnissen. Schreiben Sie per Einschreiben Rückschein an die Gemeinde, setzen Sie eine Frist zur Zuweisung ( es ist ja noch viel Zeit) und drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du nur ein jahr elternzeit gemeldet mit anschließender rückkehr in den job? wenn ja, mist. doof. du musst dann zruückkehren. hast leider kein recht auf verlängerung der elternzeit da du dich, wie vorgeschrieben, für die ersten beiden jahre erklärt hast. also 1 jahr daheim, dann arbeiten...vielleicht ginge es, dass du anfänst zu arbeiten und dann wieder elternzeit meldest. aber das geht halt dann 7 wochen bis die elternzeit beginnt ab meldung. falls sowas geht. nur der AG wäre natürlich not amused. hast du mit deinem AG mal gesprochen was er dir für möglichkeiten bietet?
Ani123
Wie meine Vorgängerin schon schrieb: Nach 1 Jahr wieder zur Arbeit, Mann in EZ. Du reichst nach 1-2 Tagen wieder EZ ein für Monate 15-?. Natürlich nicht toll für den AG, aber er kann daran nichts ändern. Wie ist es mit einer Tagesmutter? Sprech mit dem JA, gehe zur Stadt. Viel Lauferei, aber mach es. Dränge auf den Betreuungsplatz. Und sollte es doch nicht klappen, dann musst du wieder in EZ gehen oder ihr sucht eine Kinderfrau für euer Kind. Dafür und auch für erneute EZ deinerseits müsst ihr nachweisen können, dass ihr keinen Platz bekommen habt. Klagt dann den Platz ein (Klage direkt am 1.Geburtstag des Kindes einreichen). Sucht einen Anwalt auf. Oft hilft ein Schreiben vom Anwalt zum Betreuungsplatz. Per Klage, und das dauert auch, könnt ihr Schadenersatz bekommen. Bis der ausgezahlt wird - das dauert, weil bis dahin ja erstmal ein Betreuungsplatz da sein muss. Ich kenne aktuell eine Familie, 3 Kinder, Jüngstes im Sept. 1 Jahr geworden, Mutter Grundschullehrerin, haben eine Kinderfrau eingestellt. Mutter kann nur TZ arbeiten wegen fehlender Ganztagsbetreuung. Und das seit Geburt des 1.Kindes schon. Inzwischen gehen die anderen zwei in den Kindergarten. Für die Zeit ohne EZ, jeweils vom 1-2 Jahre des Kindes, hat sie keinen Betreuungsplstz bekommen und somit die Kinderfrau für 450€/Monat. Und da sie nicht VZ arbeiten kann bekommt sie den übrigen Lohn auch bezahlt. Die Zeit wo sie in EZ für Kind 2+3 wsr musste sie die Kosten der Kinderfrau selbst tragen. Aber es geht. Zwar kann es quasi jederzeit dazu kommen dass sie einen Betreuungsplatz für ihr jüngstes Kind bekommt und müsste den auch annehmen, da dann alle Gelder gestrichen werden. Aber nach nun 3 Kindern, gesamt 5 Jahre Suche, glaubt sie nicht mehr daran. Bis dahin war es aber ein Kampf und nur mit Anwalt zu schaffen und monatelanger Alleinbezahlung (nach dem 1.Kind). Das wäre dann der härteste Weg u d ob man damit durchkommt .... nicht gesagt.
Rotkehlchen
Hey, Ich wohne auch in Berlin. Nach allem, was ich so höre, kriegst du einen Kitaplatz ab dem 1. Geburtstag - wenn du klagst oder beim Bezirksamt entsprechend drohst. Alle Kitas (oder jedenfalls die der Eigenbetriebe von Berlin) haben die Anweisung bekommen, für solche „Klagefälle“ auch über die eigentlich festgelegte Gruppengröße hinaus Kinder aufzunehmen. Allerdings kann der Platz, den sie dir anbieten, dann natürlich ggf am anderen Ende des Bezirks legen, in der entgegengesetzten Richtung zur Arbeit usw. Die Situation hier in Berlin ist wirklich unbefriedigend. Du musst dir halt überlegen, ob du lieber erstmal auf deinen Anspruch auf Betreuung verzichtest, länger bzw nochmal in Elternzeit gehst und „in Ruhe“ nach einem „passenden“ Kitaplatz suchst, oder ob du dein Recht auf einen „zumutbaren“ Platz durchsetzen willst.
Ähnliche Fragen
Ich bin vor der Elternzeit arbeitslos gewesen. Wenn meine Elternzeit endet und ich aber keinen Krippenplatz bekommen habe, kann ich mich ja nicht wieder arbeitssuchend melden. Dann bekomme ich aber kein Geld bzw. bin ich ja nicht mehr Krankenversichert. Was tun? Danke für eine Antwort
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...