Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und gleichzeitig volles Gehalt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und gleichzeitig volles Gehalt?

Bademeisterin77

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Angebot über einen Aufhebungsvertrag erhalten. Ich müsste am 17.02.16 wieder arbeiten (Ende Elternzeit Kind 1) bis zum 01.05.16 (02.05. Beginn Mutterschutz, Ende Mutterschutz 08.08.16 Kind 2, EET 13.06.16). Mein Arbeitgeber hat angeblich keine Beschäftigungsmöglichkeit für mich und möchte mich loswerden. In dem Angebot steht: Arbeitsverhältnis soll zum 31.08.16 enden. Ich werde ab dem 17.02. freigestellt, leider verfallen dann auch meine Urlaubsansprüche (7 Tage Resturlaub von Kind 1 + 13 Tage neuen Urlaub). Ich würde mein Gehalt bis zum 31.08.16 bekommen + ant. Urlaubsgeld Heißt das, ich bekomme Gehalt für Mai, Juni, Juli und August (Mutterschutzzeit) + Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse für diese Zeit? Man wird ja normalerweise für 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt, da ich aber direkt in Elternzeit gehen möchte für 2 Jahre, werde ich dann vom Arbeitsamt nach 2 Jahren für 3 Monate gesperrt, sollte ich keinen neuen Arbeitsplatz finden? Muss ich für die Zeit vom 08.08.16 bis zum 31.08.2016 Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und dann beim Arbeitsamt? Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachtsfest! Grüße Carolin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen im Mutterschutz statt Lohn das MG. Gesperrt werden Si nicht, wenn der AG sowieso gekündigt hätte - was ja wegen der SchwS nicht möglich wäre. Ich würde mir das sehr gut überlegen - schon wegen der KK in der EZ Liebe Grüße NB


Strudelteigteilchen

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Zitat: "Heißt das, ich bekomme Gehalt für Mai, Juni, Juli und August (Mutterschutzzeit) + Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und der Krankenkasse für diese Zeit?" Nein, Du bekommst bis Ende August Dein volles Gehalt, nur daß es während der Mutterschutzzeit zum Teil von der KK übernommen wird. "Man wird ja normalerweise für 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt, da ich aber direkt in Elternzeit gehen möchte für 2 Jahre, werde ich dann vom Arbeitsamt nach 2 Jahren für 3 Monate gesperrt, sollte ich keinen neuen Arbeitsplatz finden?" Nicht, wenn der Aufhebungsvertrag gut begründet ist. Vorher beim Arbeitsamt fragen! "Muss ich für die Zeit vom 08.08.16 bis zum 31.08.2016 Elternzeit beim Arbeitgeber stellen und dann beim Arbeitsamt?" Ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit, Du bist ab dem 1.9. Hausfrau. Du meldest Dich einfach beim Arbeitsamt, wenn Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen willst. Zwischen dem 8. und dem 31.8. sehe ich das Problem, daß Du nur ENTWEDER Elterngeld ODER Lohn beziehen kannst. Der Termin ist also Humbug. Achtung 1: Ohne Elternzeit (also ohne Arbeitgeber) gibt es die beitragsfreie Krankenversicherung nur, solange Elterngeld bezogen wird. Wenn Du Dich nicht über Deinen Ehemann versichern kannst, solltest Du das Elterngeld für die zwei Jahre splitten lassen, sonst mußt die die KV bezahlen. Achtung 2: Wenn noch weitere Kinder geplant sind (oder sich ungeplant einschleichen), bekommst Du für diese dann keinen Mutterschutzlohn mehr. Ich an Deiner Stelle würde den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, zumindest nicht so. Der einzige Vorteil für Dich ist, daß Du die paar Wochen zwischen dem 17.2. und dem 1.5. nicht mal so tun mußt, als würdest Du arbeiten. Dein AG hat genau gar keinen Nachteil - aber zwei Vorteile. Zum einen muß er Dir für die paar Wochen keinen Arbeitsplatz herrichten, auch nicht pro forma, zum anderen kann er sicher sein, daß Du nach der nächsten Elternzeit nicht wieder auf der Matte stehst. Das, was er Dir derzeit finanziell anbietet, muß er so oder so bezahlen, da kommt er nicht drum rum. Ich würde mir den Abgang höher vergolden lassen, da müßte noch Verhandlungsspielraum sein. Und wenn nicht, dann hast Du keine Nachteile, wenn es keinen Aufhebungsvertrag gibt - dieser hier bietet Dir jedenfalls nicht mehr Geld, als Dir ohnehin zusteht.


Sternenschnuppe

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Gehalt ist dann ja auch Mutterschaftsgeld. Du hast dadurch keinen Cent mehr. Mach es nicht, Du bist schwanger unkündbar und wenn er Dich nicht beschäftigen will, dann soll er Dich bis zum Mutterschutz bezahlt freistellen, dann nimmst Du Elternzeit für Kind 2. Wer weiß denn was in 2-3 Jahren ist, neuer Chef etc. ? Wenn Du nicht verheiratet bist, dann müsstest Du nach dem Elterngeld auch Deine Krankenkasse selbst bezahlen. Dieser Aufhebungsvertrag hat absolut keinen Nutzen für Dich, da ist ja nicht einmal eine Anfindung drin . Es lohnt sich absolut nicht den zu unterschreiben, keinerlei Vorteil für Dich. Wie lange bist Du da beschäftigt ?


Mitglied inaktiv

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Na wenn er keine Beschäftigung für dich hat,d ann steht es dem Ag frei dich entgeltlich frei zu stellen. Wenn Du jetzt nicht schwanger wärst, hätte er dir ja auch eine Lösung bieten müssen. Und hätte dich auch frühstens am ersten Arbeitstag kündigen können, sprich aktuell spart er je nach Kündigungsfristen auch noch kräftig. Klar das er dir diesen "Wisch" anbietet, er gewinnt, Du verlierst eher. IMO echt nur ein "Wisch", weil nämlich absolut keinen Mehrwert für Dich. Außer Du hättest im Fall der Fälle das du nach der EZ wirklich wieder Vollzeit arbeiten musstest keine Kinderbetreuung. bekommst ja nicht einmal die Urlaubstage vergütete, wozu er IMO sogar verpflichtet wäre. wenn Du später Arbeitslosengeld beziehst könnte dieser Urlaub nämlich noch eine Rolle spielen. Falls Du noch vom Kind1 Elternzeit hast, würde ich da mal dem AG das anbieten das du die nimmst. Elterngeld bei Kind2 wird eh kaum über 300 € werden. Aber das würde ich auch nur dann machen, wenn Du wirklich keien Betreuung hast und gar nicht arbeiten willst. Ansonsten würde ich das knallhart durchziehen. Weil er kann dir eh nichts. Und wie gesagt, EZ hättest Du bei Kind2 eh nur dann, wenn Du auch einen Arbeitgeber hast, hast Du den nicht, bist Du nur Hausfrau, sprich Sozialversicherungen, Krankenversicherungen usw musst du selbst spätestens nach dem Elterngeld zusehen.


Bademeisterin77

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Hallo Strudelteigteilchen, danke für die schnelle Antwort. Habe spontan auch keinen großen Vorteil gesehen. Der einizige wäre lediglich, dass das Gehalt nach 36 Stunden gezahlt wird. Ich habe im September einen Teilzeitantrag über 32 Stunden (ab 17.02.16) gestellt. Dieser wurde noch nicht schriftlich abgelehnt. Das heißt wenn bis zum 17.01.16 keine Ablehnung eintrifft, gilt dieser als genehmigt. Aber immerhin 32 Stunden sind noch besser als 20 oder 25 Stunden. Betreuung meiner Tochter ist gesichert. Das Datum 30.08. hat mich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gewundert! Er hat mir erst mündlich 30.06. mitgeteilt. Das fand ich ja noch komischer! Mitten im Mutterschutz!!! Lächerlich das im Aufhebungsvertrag erähnt wird, dass ich anteilig Urlaubsgeld bekomme und 300 Euro Jubiläumsprovision für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit (am 01.03.16 bin ich 11 Jahre im Unternehmen)...die ich noch nicht bekommen habe...ja Hallo...die würden mir ja eh zustehen Nach den Feiertagen hole ich mir erstmal rechtlichen Rat ein...und wenn ich die RA Kosten zur Not aus eigener Tasche bezahlen muss! Ich habe nämlich eine Wartezeit bis zum 25.12. :-( und habe ja heute 22.12. den Vertrag erhalten....mist so knapp....


Bademeisterin77

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Hallo Sternenschnuppe, danke für Deine schnelle Antwort. Ich bin zum Glück bzgl. Krankenkasse verheiratet. Im März 2016 bin ich 11 Jahre im Unternehmen beschäftigt (170 Mitarbeiter)...so das die wahrscheinlich noch nicht mal meinen Teilzeitantrag nach Elternzeit von September von 36 Stunden auf 32 Stunden ablehnen können...bzw. haben die noch nicht abgelehnt. Montag gehe ich zum RA...das scheint komisch zu werden! LG


Bademeisterin77

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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe im September einen Teilzeitantrag für nach der Elternzeit (17.02.16) von 36 Stunden auf 32 Stunden gestellt. Dieser wurde noch nicht abgelehnt. Das müsste spätestens bis zum 17.01.16 erfolgen. Danach gilt er als angenommen. Das heißt ich hätte halt kleine Einbußen, dass ich dann nach 32 Stunden bezahlt werde und nicht wie im Aufhebungsvertrag angeboten für 36 Stunden...aber dafür rechtlich nach dem Mutterschutz und Elternzeit einen Job! Betreuung ist für 32 Stunden und notfalls bis Anfang Mai auch für 36 Stunden gesichert. Meine 3 Jahre Elternzeit habe ich bis 16.02.16 komplett genommen. Ich wollte ja nach 1 1/2 Jahren wiederkommen für 20 Stunden. Wurde mit angeblichen betriebsbedingten Gründen damals abgelehnt. Ich hatte keine Rechtsschutzversicherung und keinen Nerv zu klagen. Zum Glück hatte ich zwischendurch einen kleinen Minijob. Das war ne nette Abwechslung zum nur Mutter sein ;-) Montag geht es zum RA...besser ist es!


Sternenschnuppe

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Ich meine mich zu erinnern, dass man pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein halbes ? Monatsnettogehalt als Abfindung bekommt. Oder ein ganzes ? Anwalt wird es wissen Dein Vorteil : Du hast genug Zeit Dir einen neuen Job zu suchen. Hole also raus, was rauszuholen ist. Und nicht !!! unterschreiben !! :-)


Strudelteigteilchen

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Es gibt kein Recht auf eine Abfindung. Wenn in großem Stil Stellen abgebaut werden, gibt es einen Sozialplan - der kann eine Abfindung enthalten, üblicherweise gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Ansonsten ist das reine Verhandlungssache - je dringender der AG einen AN loswerden möchte, je schwieriger das ist und je besser der AN verhandelt, desto höher die Abfindung.


Bademeisterin77

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Das ist es ja leider, Abfindung ist eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber. Wenn ich nicht unterschreibe muss ich ja nur ca. 6 Wochen arbeiten. Ich habe ja in den 2 1/2 Monaten noch ca. 20 Tage Urlaubsanspruch. Außerdem haben die letztes Jahr eine Leiharbeiterin für die Archivierung eingestellt. Da habe ich ja eigentlich Vorrang! Würde mir zwar für die Leiharbeiterin leid tun, aber mich hat ja auch keiner gefragt, ob ich ihre Arbeit machen möchte. Die Firma wusste ja von meinem Wunsch zu arbeiten in der Elternzeit! Also irgendwie kann ich nicht richtig glauben, dass der kaufm. Leiter beim Erstellen des Aufhebungsvertrag richtig alles abgeklopft hat, oder der glaubt fest an meine Naivität! Warum muss man sich als Mutter bzw. Schwangere mit solchen Diskriminierungen aussetzen?! Hoffentlich berät mich meine Anwältin auch gut! Frohe Weihnachtszeit!


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