Marieb1991
Hallo Fr. Bader. Mein Freund hat 2 Kinder aus erster Ehe 15 und 13 Jahre alt. Er bezahlt auch Mangelfall Unterhalt von 400 Euro. Wir bekommen nun ein weiteres Kind und er würde gern in Elternzeit gehen für 2 Monate . Frage ist muss er trotzdem Unterhalt bezahlen er bekommt dann ja nur ca. 1050 Euro.
Hallo, die meisten Gerichte gehen davon aus, dass der Unterhalt weiter zu zahlen ist. Dies auf jeden Fall, wenn es einen Titel, also eine gerichtliche Entscheidung gibt. Es gibt aber auch eine Entscheidung, ich meine vom Amtsgericht Hannover, wo drin steht, dass Väter in der Elternzeit unterstützt werden müssen und deshalb der Unterhalt zu kürzen ist. Das halte ich aber eher für eine Einzelentscheidung. Liebe Grüße NB
LastJunikorn
Rein rechtlich weiß ich nicht, würde aber sagen ja, er muss weiter zahlen, weil er selbstverschuldet sein EInkommen reduziert. Den Unterhalt, den er sonst zahlt, wenn er arbeitet, empfinde ich ebenso nicht ausreichend für 2 Kinder diesen Alters. Rein moralisch ist es eine Frechheit auf Kosten der vorher geborenen Kinder Elternzeit zu nehmen bei einem so geringen Einkommen.
Felica
Nein muss er nicht direkt, indirekt aber über dich. Da du ihm dann zu Unterhalt verpflichtet bist.
ALF0709
Er darf sein Einkommen nicht mutwillig reduzieren und Elternzeit nehmen ist eine mutwillige Reduzierung des Einkommens. Er muss während der Elternzeit weiter Unterhalt zahlen. Zur Not Nebenjob annehmen oder sonst was für die Zeit. Wenn man es sich nicht leisten kann, kann man nicht in Elternzeit gehen. Was können die älteren Kinder für euer Baby? Warum sollen sie darunter leiden?
la-floe
ALF hat recht. EZ muss man sich leisten können und sie darf die Unterhaltszahlungen nicht gefährden. floe
cube
Ja, muss er. Elternzeit muss man sich leisten können. Mutwillig sein Einkommen reduzieren darf er als Unterhaltspflichtiger nicht.
Marieb1991
Also ich finde es wirklich traurig wie hier reagiert wird. Was seine Kinder für unser neues baby können? Nichts und was kann das Baby dafür. Wenn seine ex neue Kinder bekommt sagt keiner was und als Mann ist man gleich unverantwortlich.
desireekk
Hallo, 1.) die kinder bekommen erst mal sowieso nur einen Bruchteil des eigentlichen Mindestunterhalts weil Mangelfall. es ist also nicht so, dass irgendwer "reich" wird an em wenigen geld das die Kinder bekommen. UND: 2.) sobald euer Kind da ist, wird der Unterhalt nochmal neu als Mangelfall berechnet weil es ja dann drei Kinder sind durch die der "Mangel" geteilt werden muss. die beiden Großen werden aber eben dann weniger bekommen (von dem sowieso schon wenigen). Und dazu noch: viele Frauen können nicht oder nur kurz in Elternzeit gehen eben WEIL sie kaum oder keinen Unterhalt für die bereits existierenden Kinder bekommen. "Da sagt auch keiner was". Ist halt so. Und niemand "reagiert hier". Es ist nun mal geltende Rechtsprechung dass man bei Unterhaltsverpflichtungen mutwillig sein Einkommen nicht verringern darf. Da kann doch dieses Forum nichts dafür. Viele Grüße D P. S. ich habe noch zu Zeiten wo es nur 600 DM Erziehungsgeld gab den VOLLEN Unterhalt meines Partners an dessen Sohn bezahlt weil ich arbeiten ging und er (der Vater) Zuhause blieb.
Marieb1991
@desireekk So wenig kann es ja nicht sein wenn sie und ihr neuer Mann nur in Teilzeitarbeiten. Und trozdem in einem Haus wohnen und in den Urlaub fahren können. Zum Kinder in die welt setzten gehören immer 2 und auch " Alleinerziehende " haben eine verantwortlichkeit. Ich kann auch nur 1 Jahr in EZ gehen und Beschwer mich nicht. Wir machen viel für seine Kinder und ihnen fehlt es an nichts trotz Mangelfall Berechnung. Forum hin oder her jeder hat hier eine Meinung, doch interessiert bin ich an einer rechtlichen Auskunft. Also Danke für eure Meinungen aber ich habe bereits genug von davob gehört. Nicht alle Männer sind a Löcher und wollen sich drücken vor Unterhaltszahlungen nur vielleicht etwas Zeit ihren Kind wenn man ihm die Zeit seinen anderen schon nicht gegönnt hat weil man (FRAU)zu ihrer Affäre 1000 km weit weg ziehen musste. Auch Väter haben Rechte.
Felica
Ich schrieb doch, sobald du dann entsprechend den Unterhalt für deinen Mann sicher stellst, kann dieser in EZ gegen. Von dem zustehenden jntethskt die gegenüber kann er dann seinen Verpflichtungen nachkommen und diese zählt. Was ist daran unfair? Wenn seine Ex mir dem neuen noch Kinder bekommt müssen dir auch schauen. Die können auch nicht hingehen und sagen, die älteren Kinder können wir nicht zahlen, sollen die zusehen. Würden die Kinder bei deinem Mann leben müsste die Ex zahlen und hätte das gleiche Problem.auch die könnte nur in EZ gehen wenn sie eben entsprechend ihre unterhaltsschulden zahlen kann. Davon ab kenne ich genügend Familien wo die Väter nicht daheim bleiben können. Auch ohne unterhaltsverpflichtungen. Oder wo eben beide nach ei El Jahr spätestens wieder arbeiten. Völlig normal. Dein Mann will 2 Monate daheim bleiben, du willst es ihm gönnen? Dann geh du in der Zeit arbeiten und ihr könnt weiterhin den Unterhalt für alle Kinder zahlen. Einfache Sache. Müssen ja nicht beide Eltern daheim bleiben.
ALF0709
dass der Unterhaltsverpflichtete sein Einkommen nicht mutwillig verringern darf. Natürlich darf er in Elternzeit gehen so lange er möchte, aber er muss den eh schon sehr geringen Unterhalt während dessen weiterzahlen. Ansonsten kann die Kindesmutter rechtliche Schritte einleiten (Vollstreckung). Übrigens müsst ihr für die Neuberechnung des Kindesunterhalts nach Geburt eures Babys sorgen, ihr könnt nicht einfach den Unterhalt einstellen oder reduzieren. Der Titel gilt bis Abänderung weiter.
Felica
Nein, meine Antwort ist nicht falsch. Solange er den Unterhalt zahlen kann, darf er durchaus EZ nehmen. Ob er dabei selbst verdient oder die neue ihm eben unterhält ist egal. Davon ab gibt es durchaus Gerichtsurteile wo unterhaltspflichtige Elternteile in EZ gehen durften und in dieser Zeit sogar keinen oder weniger Unterhalt zahlen müssen. Es bedarf dabei aber einer guten Begründung wie das der Verzicht auf die EZ eine besondere Härte für die Familie wäre, wenn also als beispiel die Frau sehr viel mehr verdient, es also nachvollziehbare Gründe gibt das der Vater der auch unterhaltspflichtige andere Kinder hat, dafür in EZ geht. Dürfte hier aber nicht vorliegen, deshalb habe ich den punkt gar nicht erst für die TE gebracht. Der Satz, Papa darf nur weil er Unterhalt zahlen muss keine EZ nehmen ist dagegen rechtlich falsch. Es gibt Fälle wo das sehr wohl geht. Hier recht interessant: https://www.familienrecht.de/unterhalt/bgh-elterngeld-unterhalt-obliegenheitspflicht/ https://www.juraforum.de/familienrecht-erbrecht/keine-unterhaltspflicht-fuer-mutter-in-der-elternzeit-510333 Da wir ein Gleichheitsgesetz in Deutschland haben, man also nur wegen seines Geschlechts nicht benachteiligt werden darf, muss das auch für Männer gelten. Wie gesagt, wenn nachvollziehbare Begründung geht das sehr wohl. was sicherlich nicht geht, beide Elternteile bleiben gleichzeitig daheim. Deshalb mein Hinweis das der Vater in EZ gehen kann und die Mutter in der zeit wieder arbeitet. Als daheim bleibender Elternteil ist sie dann ihm gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Aus diesem Anspruch muss dann geprüft werden ob er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann.
cube
keiner mißgönnt dir und deinem Partner ein gemeinsames Kind oder die Elternzeit. Darum geht es (neben geltendem Recht) nicht. Aber: euer gemeinsames Kind darf eben auch nicht bevorzugt behandelt werden im Gegensatz zu den Kindern aus früherer Beziehung. Dein Partner ist für alle von ihm gezeugte Kinder einfach gleichermaßen verantwortlich. Und das hat überhaupt nichts damit zu tun, wie seine Ex-Partnerin lebt. Er zahlt den Unterhalt für seine Kinder - nicht für die Ex-Partnerin. Wie diese lebt, hat mit euch nichts zu tun. Hart gesagt: es geht dich auch gar nichts an. Selbstverständlich darf dein Partner gerne EZ beanspruchen - aber nicht, wenn er dadurch seiner Verantwortung zur Unterhaltszahlungen für seine Kinder! nicht mehr gerecht werden kann. Dadurch würde euer gemeinsames Kind bevorzugt werden, seine anderen Kinder benachteiligt. Stell dir einfach mal vor, ihr würdet euch trennen und er bekommt ein weiteres Kind mit seiner neuen Partnerin - geht in EZ und zahlt für dein Kind deswegen weniger Unterhalt. Fändest du das ok? Ihr habt ja auch die Möglichkeit, jetzt Geld zur Seite zu legen, so dass er in den 2 Monaten EZ seiner Unterhaltsverpflichtung dennoch nachkommen kann. Oder aber - wenn du mehr verdienst als er - gehst du eben arbeiten und er nimmt die EZ. Es gibt schon Möglichkeiten - aber eben rechtlich und auch unter Fairness-Aspekten keine, die ihn von seiner Verantwortung gegenüber seinen Kindern entbindet.
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