Schneck78
Liebe Frau Bader, der Kindsvater meiner Kinder zieht demnächst um. Da aber unser Kontakt sehr schwierig ist bzw. kaum vorhanden ist, reagiert er auf meine Frage nach seinem neuen Wohnort nicht. Wir haben übrigens beide das Sorgerecht für unsere Kinder. Da er aber ab und zu die Kinder bei sich hat, wäre es mir wichtig, zu wissen, wo er wohnt. Auch um ihm evtl. mal Post schicken zu können. Ist er mir dahingehend auskunftspflichtig? Wenn ja, was kann ich tun, damit er mir die Adresse nennt? Momentan findet der Umgang noch wie bisher bei seiner Mutter statt. Aber nach seinem Umzug wohl in seiner neuen Wohnung... Er hatte vor über einem halben Jahr stark alkoholisiert einen Autounfall gebaut und ihm wurde der Führerschein entzogen. Ist der Kindsvater mir auskunftspflichtig, wann er den Führerschein zurückbekommt? Ich bringe ihm momentan die Kinder zum Umgang und hole sie auch wieder ab. Ist er mir auch auskunftspflichtig, welche Strafe ihm wegen der Alkoholfahrt auferlegt wurde bzw. ob evtl. Drogen im Spiel waren? Ich habe Bedenken, dass er dadurch das Wohl unserer Kinder gefährden könnte, wenn er alkoholisiert wäre bzw. unter Drogen steht. Was kann ich tun? Muss ich ihm die Kinder überhaupt zum Umgang bringen, wenn ich solche Bedenken habe? Der Kindsvater war dem Alkohol noch nie wirklich abgeneigt, nach unserer Trennung wohl noch weniger... Ob es schon eher mal Verkehrsdelikte unter Alkohol/Drogen gab, entzieht sich meiner Kenntnis. Wäre es eine sinnvolle Maßnahme, das alleinige Sorgerecht zu beantragen bzw. eine Betreuung unter Aufsicht? Vielen Dank. Schneck78
Hallo, Anspruch auf die Adresse dürften Sie haben, nicht aber auf Informationen zum Rest -das geht Sie ja nichts an. Liebe Grüße NB
la-floe
Hallo, alle Fragen kann ich verneinen. Er muss dir weder seine Adresse mitteilen noch die Strafe, die ihm die Alkoholfahrt eingebracht hat. Den Umgang wirst du auch nicht einschränken können, er hat das Kindeswohl nicht gefährdet, die Kinder waren ja nicht involviert. Einzig bei dem Fahrten denke ich, dass du nicht verpflichtet bist diese zu übernehmen. Überlege aber bitte, ob du das denn Kindern antun willst. Vielleicht ist es möglich die Strecke zu teilen in Abschnitte, die er mir Öffentlichen und du mit dem Auto übernimmst? floe
Ani123
Bzgl. der Adresse rausgeben bin ich mir unsicher. Da würde ich beim JA nachfragen. Alles weitere (ob er den Führerschein wieder hat, Strafe,usw.) , da muss er dir nichts zu sagen. Ebenso musst du die Kinder nicht zum Umgang bringen. Der KV muss sehen, wie er den Umgang stattfinden lässt und somit auch, wie die Kinder dafür zu ihm kommen. Ggf. würde ich ihm entgegen kommen und die Kinder abholen, damit du sicher weißt, dass sie wieder bei dir sind und zeitgleich bekommst du einen Eindruck davon, wie es ihm geht (bzgl. Alkohol und Drogen konsumieren). Er ist nicht verpflichtet dich in seine Wohnung zulassen, desweiteren kann er bsp. auch machen, dass du die Kinder bei seiner Mutter abholst und ihn somit gar nicht siehst. Wie oft und für welche Zeit (Stunden/Tage) hat er Umgang mit den Kindern? Wie alt sind die Kinder? Hast du schon mal diesbzgl. Kontakt zum JA gehabt? Das wird dir weiterhelfen können. Es wird versuchen einen regelmäßigen Umgang stattfinden zu lassen, was du auch als Ziel haben solltest. Sollte der Umgang dann nicht klappen kann das JA unterstützend tätig werden bis hin zu verkürzten Umgang, nur unter Begleitung oder gar keinen Umgang. Letzteres ist eher die Ausnahme.
Schneck78
Guten Morgen., Danke für eure Antworten. Mir wäre es wichtig zu wissen, wo er wohnt, damit ich ihn erreichen kann (auch postalisch) , wenn etwas ist. Damit ich auch weiß, wo meine Kinder sind. Damit ich sie abholen kann, wenn mit ihm etwas ist. Ich weiß, dass ich die Kinder nicht zum Umgang fahren muss, aber damit sie ihren Vater überhaupt sehen, mache ich es. Es war ursprünglich nur bis Ende letzten Jahres geplant, ist aber nun immer noch nicht in absehbarer Zeit zu Ende... Ich würde das Ende nur wissen wollen, damit ich besser planen kann. Beim Jugendamt ist momentan High Live. Ich erreiche erst nächste Woche wieder meine Bearbeiterin. Meine Bedenken sind auch, dass er mit den Kindern unter Alkohol /Drogen fährt und etwas passiert. Das möchte ich unbedingt vermeiden. Liebe Grüße Schneck78
la-floe
Hi, so verständlich deine Sorgen auch sind, du kannst nichts machen solange du ihn nicht in flagranti beim Fahren ohne FS oder alkoholisiert beim Fahren erwischst. Einen Anspruch auf die Adresse hast du nicht. Tipp: rede mit ihm. Ohne Vorwürfe. Alles andre bringt nichts.
lilly1211
Das ist doch ganz einfach: Wenn er will dass du ihm die Kinder bringst wird er dir sagen müssen wohin. Sonst kannst du sie nicht bringen. Und wenn er nicht will dass du ihm die Kinder bringst dann fragst du einfach hinterher die Kinder wo sie waren.
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