gwasslschdribbe
Guten Tag, ich bin schwanger in der 17. Woche und arbeite stehend an einer Baumarktkasse, tgl. 5 Stunden, Samstags 9! Teilweise aus personalmangel auch ohne Pause! Seit ich meinem Chef die Schwangerschaft mitgeteilt habe (und ihm gesagt habe das wir uns wegen der Arbeitszeiten etwas überlegen sollten für ab der 20. Woche (mehr als 4 Stunden Stehjob)) setzt er mich massiv psychisch unter Druck! Beispiele (Zitate): "Ich nehme keine Rücksicht auf die Schwangerschaft, weder passe ich die Arbeitsbelastung noch die Arbeitszeiten an, wenn dir das nicht passt geh halt zum Arzt und geh dem so lang auf den Sack bis er dir ein BV gibt" "Wenn du 4 Stunden stehen kannst, kannst du auch 5!" "Stell dich nicht so blöd an, bist doch bloß schwanger, nicht krank, so hast es doch gewollt!" "Solange du keine volle Leistung bringst, will ich dich hier nicht mehr sehen, am Besten du kündigst jetzt gleich auf der Stelle, dann wärs erledigt!" Weiterhin beschimpfte er mich vor anderen Kollegen lautstark wörtlich als Kollegenschwein und gab bekannt das er schon dafür sorgen würde das ich den Laden nicht mehr betrete! (dies wurde mir allerdings nur zugetragen) Der Hausarzt hat mich vorerst bis Mitte Okt. krank geschrieben da das auch aus seiner Sicht unzumutbare Zustände sind und um Zeit für weitere Entscheidungen zu haben, ob weiter AU oder ein BV! Natürlich möchte ich diesem Chef nicht mehr unter die Augen treten und dafür würde ich sogar den finanziellen Verlust einer Dauerkrankschreibung hinnehmen, aber das kann doch so nicht richtig sein???? ICH kann doch nichts dafür das mein Chef "keinen Bock auf so'n Scheiß und besseres zu tun" (als MuSchuGesetz) hat!? Zudem ich ja auch jedes Mal wieder einen Arzt brauche der mich auch so oft und lang krank schreibt!? Eine Kündigung sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ein! Dennoch möchte ich das körperliche Risiko (z.B. 25kg schwere Zementsäcke zu heben) nicht eingehen, die Gesetze gibt es ja nicht umsonst!? Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung! "Genügen" diese Vorfälle denn für ein BV? Ich weiß im Augenblick nicht wie weiter! Betriebsrat gibt es übrigens keinen bei uns (ist ein sehr kleines Unternehmen mit wenigen Filialen und auch in anderen Bereichen sehr wenig auf Gesetze versteift) Feundliche Grüße und vielen Dank
Hallo, bis zu 4 Stunden - dann BV, er darf Sie abe rumsetzen. Mobbing greift nur, wenn Sie es beweisen können. Krankschreibung geht nur, wenn Sie krank sind oder das Mobbing Sie krank macht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast mehrere Möglichkeiten was du tun kannst. Kommt drauf an, was du gerne erreichen möchtest. Was willst du? Du hast geschrieben, du möchtest ihm nicht mehr unter die Augen treten. Aber es gibt auch die Möglichkeit, die Dinge in Ordnung zu bringen und sich Respekt zu verschaffen. Ich zähle mal auf: 1. Dauerkrankschreibung: das trifft den AG am härtesten, weil du nicht mehr zurück kommst, aber sie weiter aus eigener Tasche zumindest einen Teil bis alles zahlen müssen. 2. Vorgesetzten des Chefs kontaktieren, um Gesprächstermin bitten. Dann die Vorfälle dokumentiert vorlegen und bitten, dass der Chef gemaßregelt wird. Es kann seinen Kopf kosten. 3. Anruf bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Wird einen Besuch zur Folge haben. Dann wird alles aufgelistet wie du künftig schwangerengerecht arbeiten darfst. Wahrscheinlich gar keine Stehkasse mehr, wegen des Bückens mit dem Scanner und der Lasten. Dann kommst du an die Infozentrale, und wenn es keine gibt, evtl BV vom Arbeitgeber, oder Kundenberatung. Im schlimmsten Fall werden Bußgelder an den Chef verhängt. 4. Aufhebungsvertrag. Dann bist du den Job und den Chef für immer los.
Mitglied inaktiv
Wäre ja auch eine Möglichkeit. Dann aber tust du ja genau was der Chef wollte, und er hat gewonnen. Er ist dich ohne Kündigung und ohne Kosten dauerhaft los, bis nach der Elternzeit. Dann haben sich die Unverschämtheiten zu widersetzen. Auch wenn er Chef ist, darf er gewisse Grenzen nicht überschreiten. Du bist ein Mensch.
gwasslschdribbe
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leider kann ich keine der Aussagen beweisen, sie wurden zwar bei geöffneter Bürotür getätigt, aber selbst wenn es jemand im Vorbeilaufen gehört hat, wird das niemand zugeben! Da hängt sich niemand rein, jeder hat Angst um seinen Job und ist sich dann selbst der Nächste! ... Wer prüft denn ob Gesetze eingehalten werden? Wohin müsste man sich da wenden?
Mitglied inaktiv
Achso, du hast diese Beleidigungen gar nicht selber gehört? Sie wurden dir nur zugetragen? Da würde ich nächstes Mal gleich fragen, ob der entsprechende Kollege, der es dir weitersagt, dir das schriftlich gibt, damit du Anzeige erstatten kannst wegen Beleidigung. Dann hört der Tratsch nämlich schnell auf und du bist weniger belastet. Es gibt eine Behörde, die sich um die Einhaltung des MuSchG kümmert, in jedem Bundesland heißt die ein bißchen anders. In NRW ist es die Bezirksregierung, sonst Arbeitsschutzämter, Regierungspräsidien, Gewerbeaufsicht. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=31058.html
gwasslschdribbe
Nur das "Kollegenschwein " und "er sorgt schon dafür das ich den Laden nicht mehr betrete" ist hören/sagen! Alles andere hat er wörtlich zu mir gesagt, nur eben leider im 4-Augengespräch! Also: im Extremfall nicht nachweisbar! ...
Mitglied inaktiv
Konfrontieren kann man immer, auch ohne Zeugen. Was er dir persönlich gesagt hat, kannst du mit Datum und Uhrzeit dokumentieren. Das zählt schon. Ich empfehle dir folgende Vorgehensweise: Er „"Ich nehme keine Rücksicht auf die Schwangerschaft, weder passe ich die Arbeitsbelastung noch die Arbeitszeiten an, wenn dir das nicht passt geh halt zum Arzt und geh dem so lang auf den Sack bis er dir ein BV gibt" „ Du: „Könnten Sie mir das bitte schriftlich bestätigen?“ Wenn er merkt, dass es dir ernst ist, macht er garantiert einen Rückzieher. Ich würde ihm das Zitat gedruckt als Gesprächsprotokoll vorlegen und ihn bitten das zu unterschreiben. Das kannst du dann als Beweis nehmen, das reicht für ein saftiges Bußgeld durch die Behörde aus. Aber es reicht auf für eine disziplinarische Maßnahme für seinen Vorgesetzten. Unabhängig davon rate ich dir dringend, die Aufsichtsbehörde zu kontaktieren. Diese Dinge regelt dann die Behörde für dich zu deiner vollsten Zufriedenheit.
Lina_100
Der AG muss ab der 20. Woche das Teil BV aussprechen bzw. in diesem Fall sich einfach aus MuSchG zu halten oder für eine z.B. Bürotätigkeit sorgen. Tut er das nicht, das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, die werden dafür sorgen, dass er es tut. Das sollte der Gyn eigentlich wissen. Das Mobbing wäre ggf. ein Fall für ein vom Gyn auszusprechendes individuelles BV. Ein dickes Fell ist leider oft nötig, tut mir sehr leid für Sie. Durchhalten!
Behnke
Zum Thema Mobbing ist dieses Urteil Interessant zu lesen: BAG, Urteil vom 21. 3. 2001 - 5 AZR 352/ 99 Für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG kommt es nicht darauf an, ob vom Arbeitsplatz als solchem, also der spezifischen Tätigkeit, Gefahren für die Schwangere ausgehen und ob solche Gefahren auch für andere Schwangere bestünden. Maßgeblich ist allein der individuelle Gesundheitszustand der am konkreten, möglicherweise völlig ungefährlichen Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmerin. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet. Dabei ist unerheblich, auf welcher genauen Ursache die Gefährdung beruht (BAG 11. November 1998 - 5 AZR 49/ 98 - BAGE 90, 125 mwN). Ausschlaggebend ist, dass die Gefährdung gerade mit der Fortsetzung der Arbeit verbunden ist. Unter dieser Voraussetzung können auch psychische Belastungen der Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot begründen… [..]ob die von ihr gegen die Beklagte erhobenen Vorwürfe objektiv zutrafen. Beide Zeugen haben das Vorliegen von Stresserscheinungen und einer seelischen Aufgelöstheit bei der Klägerin bekundet. Beide hielten ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Schilderungen der betrieblichen Situation für erforderlich. Eine Gefährdung der Klägerin oder des Kindes durch eine Fortsetzung der Arbeit wird nicht notwendig dadurch geringer, dass die Klägerin sich zwar bei ruhiger und gelassener Prüfung objektiv zu Unrecht einem Psychoterror und Mobbing ausgesetzt fühlte, tatsächlich aber gleichwohl eine im Zusammenhang mit der Arbeit stehende und zur Gefährdung führende psychische Belastung auftrat[..] Das Landesarbeitsgericht wird - lediglich - die Würdigung dieses Gesichtspunkts nachzuholen haben. Dabei wird zu beurteilen sein, ob die Klägerin psychisch bedingten Stress nur vorgeschoben oder sich auf Grund wahrnehmbarer Anzeichen tatsächlich in einer Stresssituation befunden hat, und inwiefern im letztgenannten Fall eine Gefährdung von Mutter oder Kind gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung bei der Beklagten hervorgerufen worden wäre. Eine ausschließlich durch die Schwangerschaft als solche bedingte Stresssituation könnte eine Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung, nicht aber ein arbeitsplatzbedingtes Beschäftigungsverbot begründen.
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