Binto2012
Sehr geehrtes rund ums Baby Team, Ich habe eine Frage zu meiner Elternzeit. Ich habe am 22.07.2022 meine Tochter bekommen und bin seit dem an in Elternzeit. Eigentlich endet meine Elternzeit zum 21.07.2024 allerdings haben wir jetzt eine Verlängerung bis 21.07.2025 beantragt. Elterngeld bekomme ich nur noch bis April, das monatlich 408,67€ betrug. Jetzt möchte ich gerne nach dem Elterngeld, aber noch in der Elternzeit einen Minijob ausüben für 450€ im Monat. Nun zu meiner Frage wird man Elterngeld von mir zurück verlangen. Was bedeutet das jetzt genau für mich, das der Verdienst aufs Elterngeld angerechnet wird. Werde ich Geld zurück zahlen müssen lohnt der Nebenjob sich überhaupt für mich? Noch zur Info mein Mann hat auch 2 Monate Elternzeit und Elterngeld bekommen um die 1200€ pro Monat. Über eine Rückmeldung ob ein Minijob sivh in meinem Fall lohnt und wieviel ich verdienen könnte würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Sabrina Köser
Hallo, Nein, wenn Sie in der Zeit, in der Sie Elterngeld bezogen haben, nicht gearbeitet haben, wird auch nicht angerechnet. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Mach dir keine Sorgen. Wenn du nach Elterngeldbezug erst arbeiten möchtest, gibt es keine Abzüge. Und wenn du schon früher anfangen möchtest, kannst du dir das restliche Elterngeld auszahlen lassen. LG luvi
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