Dalmatinka83
Guten Morgen Frau Bader, ich habe bereits 2 Kinder (5 und 7 Jahre) und wir planen ein drittes zu bekommen. Nun habe ich eine Frage bezüglich dem Elterngeld bzw. Minijob. Wenn ich 3 Jahre Elternzeit nehme, und das Elterngeld mir auf 2 Jahre ausbezahlen lasse, ist es dann möglich einen Minijob im dritten Elternzeitjahr ohne Abzug/Anrechnung zu bekommen? Wenn ich als Beispiel 650 EURO/monatlich Elterngeld für das erste Jahr hätte. Und das dann zur Hälfte auf zwei Jahre bekomme, und im dritten Jahr 450 EURO verdiene? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Hallo, ja, das wird dann nicht angerechnet. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, kannst du machen. Sobald das EG durch ist spielt die Höhe des Verdienstes in der EZ absolut keine Rolle mehr. Nur wenn du EG beziehst musst du in dem Zeitraum wo du EG bekommst Einkommen angeben. Verdienst in der EZ ohne EG ist völlig egal, solange du nicht über 30 Std die Woche kommst. Mit 10-12 Std weil Minijob bist du da aber weit von weg. Du kannst auch 3 Jahre EZ einreichen, das EG im ersten Jahr auszahlen lassen und dann ab dem 2ten in TZ arbeiten. Auch dann spielt es keine Rolle, weil EG durch. Selbst EG Plus und dann arbeiten nach dem Mutterschutz geht wenn der Verdienst nicht zu hoch ist. Wie viel du dazu verdienen darfst ohne das es dann zu Abzügen kommt müsstest du halt ausrechnen. Gute Hilfe ist da der EG-Rechner.
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