Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Maximalabstand zwischen 2 Kindern um volles Elterngeld für das 2. Kind zu bekomm

Pipa86

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Guten Tag Frau Bader, Da ich jetzt in vielen Foren verschiedene Aussagen gelesen habe und immer noch keine Klarheit darüber habe, hoffe ich dies hier zu bekommen. Gibt es eine Aussage darüber, in welchen maximal Abständen 2 Kinder zur Welt kommen müssen, um beim 2. Kind noch volles Elterngeld zu bekommen? Zum Verständnis: in einem Abstand von 12 Monaten, was ja eine sportliche Leistung ist, (da man ja 3 Monate nach Geburt wieder schwanger sein muss richtig? ) würde man auf jeden Fall beim 2. Kind das volle Elterngeld bekommen? Ich habe aber auch gelesen, dass dies auch gilt, wenn das 2. Kind zur Welt kommt bevor das erste Kind 2 Jahre alt ist. Stimmt diese Aussage? Was gilt pauschal als Maximalabstand, damit man beim 2. Kind noch das volle Elterngeld bekommt ?!? Würde mich über eine Antwort und Klarheit in der Sache freuen Liebe Grüße Pipa


Sternenschnuppe

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Die Aussage stimmt nicht. Maximal 13,5 Monate, da ja die 12 Monate vor Mutterschutz für die neue Berechnung genommen werden. Plus 10% Geschwisterbonus ( was beim Höchstsatz 180€ im Monat wären ) Ausgeklammert werden nur die ersten 12 Monate mit Elterngeld und Mutterschutz. Alles andere geht so in die Berechnung wie es ist. Bis die 12 Monate zusammen sind.


Mitglied inaktiv

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Was das Beste ist, kommt ganz darauf an, wie lange Du Elterngeld und Elternzeit für Kind 1 beantragt hast. Pauschalabstand..? Fragestellung ist schwierig... :-( Hast Du 1 Jahr Elterngeld und 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nix an Deinem Arbeitsvertrag geändert, dann kannst Du ja auch später zum 1. Geburtstag von Kind 1 wieder schwanger werden und nicht schon drei Monate nach Geburt :-). Du gehst dann bis zum Mutterschutz von Kind 2 arbeiten und erarbeitest Dir somit wieder volles Elterngeld. Nimmst Du zwei Jahre Elternzeit oder länger, wird es schwieriger mit dem Erklären. Vielleicht hilft Dir die Aussage, dass immer 12 Monate Einkommen vor Mutterschutz zur Berechnung herangezogen werden. Fällst Du da mit einigen Monaten in den Zeitraum Elterngeldbezug Kind 1 im 1 Jahr, dann werden, soweit mir bekannt, die "fehlenden" Monate von vor der Geburt Kind 1 herangezogen. Wenn Du also irgendwo liest, dass die Frau vollen Elterngeldanspruch für Kind 2 hat und Kind 1 ca. 2 Jahre alt ist, dann kann es daran liegen, dass sie wieder auf Arbeit war und nicht zwei Jahre Elternzeit bei Kind 1 genommen hat. Sorry, ich kanns nicht besser erklären...


SumSum076

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Das ist nicht "klar" zu beantworten! Grundsätzlich gilt dabei, dass Zeiten des Mutterschutzes und Elterngeldbezugszeiten ausgenommen werden. Die Elterngeldbezugszeit geht in vielen/den meisten Fällen bis zum (Tag vor dem) 1. Geburtstag des Kindes. Daraus können sich schon diese Zeiten ergeben: 1. Geburtstag des 1. Kindes - 02. Juli 2016 Beginn des Mutterschutzes fürs 2. Kind - 31. August 2016 Dann ist der Tag der Geburt von Kind 2 evtl der 12. Oktober 2016. In dem Fall liegen zwischen den Kindern 1 Jahr und 15 Wochen (rechnerisch fast 4 Monate). Dennoch gibt es das gleiche Elterngeld. Hinzu kommt sogar noch der Geschwisterbonus. Das gleiche Geld gibt es, wenn der 1. Geburtstag des 1. Kindes - 30. Juli 2016 Beginn des Mutterschutzes fürs 2. Kind - 2. August 2016 Dann ist der Tag der Geburt von Kind 2 evtl der 12. September 2016. Dann liegen zwischen den Kindern 1 Jahr und anderthalb Monate. Ab dann wirds kompliziert: Bei entsprechendem Elterngeld kann man zB den Geschwisterbonus mit einrechnen. Dann kann evtl sogar noch ein Monat mehr zwischen den Kindern liegen und man bekommt trotzdem den gleichen Betrag ausgezahlt wie vorher. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Meine Kinder werden nicht ganz 21 Monate Abstand haben und ich bekomme für beide volles Elterngeld + dann beim 2. Geschwisterbonus für Kind 1. Der "Maximalabstand" ist nicht definierbar, da er allein davon abhängt wie Du nach Kind 1 in EZ mit EG warst und ob und wie viel Du gearbeitet hast. LG Lilly


SumSum076

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Hi Lilly! Darf ich mal nachfragen, wie bei dir die Monate zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz bewertet worden sind? Warst du arbeiten? Schwangerschaftsbedingt krank? Hast Partnerschaftsmonate genommen? Wie lang ging das Basis-Elterngeld? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ich habe nach meinem EG-Bezug (ausschließlich Basis-EG) wieder gearbeitet bis zum nächsten Mutterschutz (bzw. bin noch dabei) ;) Auch mit einer leichten Stundenreduzierung seit März diesen Jahres komme ich damit immer noch gerade so auf Höchstsatz. Deshalb meine Anmerkung, dass es halt "nur" darauf ankommt, wie man EG bezieht und ob/wie man arbeitet. Wenn man "nur" EZ macht zwischen den Geburten (was ich jetzt nicht per se schlecht reden will, kann ja jeder selbst entscheiden), dann muss das 2. Kind halt je nach vorherigem Gehalt etwa 6 Wochen nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 da sein. Bei Alleinerziehenden etwas länger, da die ja zwei Monate mehr EG bekommen können. Hat man sehr viel vorher verdient kann sich das vielleicht um ein, zwei Monat verlängern, dann sind wir aber recht schnell (zumindest bei Steuerklasse IV) würde ich mal schätzen schon mindestens bei einem 5-Stelligen Brutto, das mit einer 7 vorn anfängt - ohne das ausgerechnet zu haben. Alternativ ist man nach einem Jahr wieder im Job und hat dann pünktlich nach dem 1 Jahr EZ ein BV in der Frühschwangerschaft. Das ist dann aber gutes Timing, das man braucht ;) Und läuft im Endeffekt auch darauf hinaus, dass man ja vor hatte wieder Arbeiten zu gehen, denn die gemeldete EZ darf man für das BV ja nicht unterbrechen. LG Lilly


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