Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mangelfall Unterhalt - neue Ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mangelfall Unterhalt - neue Ehe

mams

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Guten Tag, mein Partner zahlt aufgrund geringen Verdienstes zwar Unterhalt, aber nicht den Mindestunterhalt, sondern 100 € weniger. Nun möchten wir heiraten. Ich selber verdiene 3x so viel wie er. Stimmt es, dass dadurch sein fiktives Einkommen um 3/7 unseres Einkommensunterschiedes steigt und er somit deutlich mehr Unterhalt zahlen müsste (Synergieeffekt)? Faktisch würde ich dann mit meinem Einkommen sein Kind unterhalten, was ich aber nicht möchte. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich nicht. Davon gibt es aber Ausnahmen. Zum einen kann der Selbstbehalt reduziert werden, da er ja an seiner Miete etc. spart. Zum anderen schulden Sie ihm Taschengeld, das als Einkommen anzurechnen ist. Liebe Grüße NB


cube

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Ja, wenn ihr heiratet, bist du deinem Mann zu Unterhalt verpflichtet. dadurch erhöht sich ggf. sein "Einkommen", so daß er mehr Unterhalt zahlen kann. Gegenfrage: was ist so schlimm daran, dass er dann seinen Kindern den ihnen zustehenden Unterhalt besser zahlen könnte? Sie es mal so: wärest du diejenige, die Kinder von ihm hat, fändest du es ok, wenn er sich den Unterhalt leisten könnte, aber dem nicht nachkommt? Heiraten heißt, füreinander einstehen - auch wenn es Dinge betrifft, die einem nicht immer so 100% gefallen. Du heiratest nun mal einen Mann, der Kinder hat. Das wirst du nicht einfach ausblenden können.


Gucci75

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Ganz ehrlich: Überlegt euch, ob ihr zum Glücklichsein eine Heiratsurkunde benötigt. Wenn nicht, dann lasst es. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass das immer wieder zu Reibungspunkten in der Ehe führen wird, wenn das Ja haarsträubende Berechnungen anstellt. Da braucht es dann auch die Hilfe eines RA/RÄ. Gott sei Dank steht hier dieses Jahr die Volljährigkeit an, der Titel ist auf die Vollendung des 18.Lj beschränkt und bei der dann anstehenden Quotelung wird die KM mehr Zahlen müssen. Und ich bin endlich raus!


cube

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Auch wenn ihr nicht heiratet, aber zusammen lebt, kannst du mit einberechnet werden. Dein Partner hat ja nun durch euer Zusammenleben weniger Kosten für Miete etc - ihr bildet eine Lebensgemeinschaft, in der jeder für den anderen mit aufkommt. Du zahlst nicht an das Kind (das im übrigen nichts dafür kann), sondern dein Partner profitiert von deinem hohen Gehalt und kann somit mehr zum Unterhalt seines Kindes beitragen. Ehrlich: er hat ein Kind gezeugt, für das er nun mal finanziell verantwortlich ist! Ich glaube, ihr habt immer den Eindruck, ihr würdet damit die Ex unterstützen - es geht aber um das Kind. Im Übrigen hat der Vater eine Erwerbsobliegenheit. Vielleicht sucht er sich dann auch einfach mal einen Job, in dem er mehr verdient, um SEINEM Kind auch den Unterhalt zahlen zu können. Und wenn ich mich in jemanden verliebe der schon ein Kind hat, dann sollte ich vielleicht mal kurz überlegen, ob ich diesen Mann mit allem, was er eben so hat, will oder ob ich mir nur die Rosinen rauspicken will. Mich ärgert, dass es hier um ein Kind geht und ihr so tut, als wenn ihr der Ex Geld schenken würdet. Ja, das ist nicht euer Kind - aber eben das eures Partners. Ich frage mich, wie ihr reden würdet, wenn es um eure eigenen Kinder ginge, denen nicht genug Unterhalt gezahlt wird. Ich bin mir sicher, da würdet ihr dann sehr genau hinschauen, wieviel die Neue verdient und ob der Ex sich nicht nun eigentlich auch mehr Unterhalt leisten könnte.


Gucci75

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Du, cube, ich habe das schon verstanden, dass ich nicht an die Ex zahle. Ich habe auch nirgends geschrieben, dass mein Mann seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Mich ärgert, dass du anderen unterstellst, nicht für den Unterhalt aufkommen zu wollen. Und es macht einen deutlichen Unterschied, ob man verheiratet ist oder nicht: Das Zusammenleben bedeutet nämlich nicht, dass das JA gem. §1605 BGB Auskunft über sie beim Finanzamt einholen kann. Das klappt nämlich nur, wenn man steuerlich zusammen veranlagt wird. Hier wird steht die Auskunftspflicht über dem Schutz der Daten der Ehefrau. Und wie ein JA mit den erhaltenen Zahlen rechnet oder meint rechnen zu können, ist haarsträubend. Zwar steht im Kleingedruckten zur Einkommensermittlung, dass der KV einverstanden ist, dass das JA Daten beim Finanzamt abfragen kann und betrifft, ganz ungefragt, auch mich. Da geht es nicht um "Ich will nicht für das Kind meines Partners zahlen", sondern um den Anspruch, dass auch korrekt gerechnet wird. Und darauf habe ich einen Anspruch!, den ich auch durchsetze. Das kostet aber Nerven und Zeit beim RA. Und ja, da freut es mich, dass dieses Jahr die Volljährigkeit winkt. Ferner ist die Minderung des Selbstbehaltes beim Zusammenleben prozentual geringer (10%, zumal das ja auch lediglich eine WG sein könnte, da ist nichts mit "für einander einstehen" und rechtfertigt keine Reduzierung von bis 25%) als wenn man durch einen Trauschein an den Partner enger verbunden ist. Ich kann nur nochmal sagen: Ohne Heiratsurkunde lebt es sich für die AP angenehmer mit ihrem Partner.


cube

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OK. Verstehe ich natürlich. Ich würde auch nicht mehr zahlen wollen, als ich muss. Die AP hat aber eben in ihrer Frage deutlich gesagt, sie möchte nichts zahlen müssen. Und das finde ich eben aus genannten Gründen nicht so ganz ok oder nachvollziehbar. Wenn ich dir damit jetzt Unrecht getan habe, tut es mir leid - das war nicht beabsichtigt oder von mir im Eifer des Gefechts falsch interpretiert.


Gucci75

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Alles gut :-) Mich nervt einfach die Mitarbeiterin des Ja, die sich verweigert, mein Gehalt zu bereinigen...


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