Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurzfristige Beschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurzfristige Beschäftigung

Agota-Noemi

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Frohes neues Jahr Frau Bader. Ich habe eine Frage,bin momentan in Elternzeit, Elterngeld beziehe ich keine mehr und wollte ich mir ein Minijob finden.Habe ich mich auf eine Anzeige beworben als Prospektverteiler,aber sagen sie das wäre kein einfache Minijob auf Basis sondern eine beim Finanzamt gemeldete kurzfristige Beschäftigung.Habe ich mal gelesen das während Elternzeit ist das nicht erlaubt.Ist diese Information falsch?Darf ich so arbeiten?Mit freundlichen Grüßen Agota-Noemi Laczko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, doch, das ist erlaubt. Man brauch aber die Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Mit Zustimmung des AG darf man 30 oder 32h arbeiten.


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