Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist nach Erziehungsurlaub

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe die früheren Beiträge schon gelesen aber habe trotzdem noch eine Frage. Mein Erziehungsurlaub Endet im April (nach 3 Jahren Erziehungsurlaub). Wann muß ich Kündigen (als Laborantin) wenn ich nach dem Erziehungsurlaub nicht wieder arbeiten möchte. Vielen Dank im Voraus! Mitfreundlichen Grüßen Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Marion, zum Ende des EU müssen Sie drei Mo. vorher schriftl. kündigen. Gruß, NB


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