Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist Krippe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist Krippe

JoggFr

Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter geht seit Mai 2024 in die Krippe. Ende Juli 2024 wollten wir eventuell von der Krippe zu einer Tagesmutter wechseln. Die Krippenleitung hat uns auf die Kündigungsfristen im Vertrag verwiesen und betont, dass eine ordentliche Kündigung nur zum Ende des Krippenjahres möglich ist (also im Endeffekt zu Ende August 2025, wenn unsere Tochter sowieso die Krippe verlassen muss, da sie dann 3 Jahre alt ist). In unserem Vertrag mit der Krippe steht zur Kündigung folgendes:  "Die Kündigung eines Betreuungsplatzes erfolgt bis spätestens 31.03. eines Jahres durch schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten. Es gilt das Datum des Posteingangs.  In besonders gelagerten Fällen kann eine außerordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zugelassen werden, sie ist jedoch beim Träger der Einrichtung zu beantragen und von ihm zu genehmigen.  Sollte die von Ihnen bisher in Anspruch genommene Buchungszeit neu belegt werden können, ist es mögich den Vertrag vor Ende des Kindertagesstättenjahres aufzulösen. Im Falle der Genehmigung einer außerordnetlichen Kündigung ist der Betreuungsbeitrag sowie die Essenspauschale bis zum Austritt weiterhin zu bezahlen." Wir haben im Internet gelesen, dass eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate nicht zumutbar und daher nicht rechtens sei. Könnten wir also jederzeit kündigen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten? Vielen Dank im Voraus!! Mit freundlichen Grüßen


Hallo, es gibt keine gesetzliche Frist von 3 Mo. Vielmher sieht die Rechtsprechung eine derartige Frist als auf jeden Fall angemessen an und 6 Mo als zu lang. Das ist aber nicht für andere Gerichte verbindlich. Dazwischen ist eine Grauzone. Wesentlich ist auch die Frage, ob es eine Warteliste gibt, dann ist es ja unproblematsich möglich, raus zu kommen. Liebe Grüße NB


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