Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während Elternzeit , Arbeitgeber insolvent

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung während Elternzeit , Arbeitgeber insolvent

P.decker

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Hallo , Meine Frau befindet sich derzeit in Elternzeit seit dem 8.2.2019 bis zum 7.2.2020. Nun ist der Arbeitgeber insolvent. Dadurch haben wir jetzt Post von der Bezirksregierung Köln bekommen die das ganze jetzt prüfen . Sollte es der Fall sein , dass nun wie erwartet die Kündigung kommt , wie verhält sich das dann mit dem weiteren Verlauf der Elternzeit bzw. der Zahlung des Elterngeldes. Bis jetzt haben wir da leider verschiedene Aussagen von bis ab dem Zeitpunkt der Kündigung auch keine Elternzeit mehr bis hin zu dass die Elternzeit und auch das Elterngeld wie bis jetzt bis zum Ende weiterlaufen . Natürlich würden wir wenn es dann so ist rechtlichen Rat holen sind aktuell aber etwas unsicher was jetzt richtig ist . Mit freundlichen Grüßen Patrick


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die EZ endet, das EG läuft weiter. Wichtig ist, dass sie klärt, was mit den KK-Beiträgen nach beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Beitragsfrei weiter versichert ist sie nur während des Bezuges von EG. Liebe Grüße NB


Felica

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Elternzeit endet mit Vertragsende. Elterngeld dagegen nicht. Solange wir deine Frau elterngeld bekommt wäre sie auch weiterhin versichert bei der Krankenkasse. Da sie ja eh geplant hat nach dem Elterngeld wieder VZ zu arbeiten, sonst wäre es besser gewesen länger Elternzeit zu melden, sollte ihr dringend wegen kinderbetreuung schauen. Könnte schwer werden mit dem Geburtstermin fa oft nur neue Kinder im Sommer angenommen werden. Ohne kinderbetreuung hätte sie aber nach dem Elterngeld keinen Anspruch auf ALG1. Damit müsste sie auch schauen wegen der Krankenversicherung. Ausser sie kann über dich versichert werden. Alternativ Basis-Elterngeld in Elterngeld Plus wandeln lassen um die Zeit zu überbrücken. Geht aber nur für Monate die noch nicht ausgezahlt wurden. Und wenn ihr es euch leisten könnt.


P.decker

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Hallo , Vielen Dank für die Antworten . Also wenn ich das richtig verstehe bezieht meine Frau dann wenn die Kündigung eintreffen sollte trotzdem Elterngeld wie beantragt bis zum 7.2.2020 ? Wie wäre denn dann die Vorgehensweise bei eintreffen der Kündigung? Sofort beim Arbeitsamt melden oder erst 3 Monate vor Ende des Elterngeldes ? Mit der Krankenkasse klären wir das dann auch das ist soweit klar . Sonnige Grüße aus Köln Patrick


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