ilonak
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich bis Juni 2016 in Elternzeit. Seit 01.06.15 arbeite in einem Kiosk auf 450€, Arbeitsvertrag unterschrieben nur einer Exemplar. Ich sollte später Kopie davon bekommen. Habe ich allerdings in 2 Monaten nicht bekommen, immer mit welche Ausrede (vergessen etc.). Am 14.06 habe ich erfahren dass ich wieder schwanger bin in 8 Woche. Jetzt am Dienstag mein Arbeitgeber hat mich zur sich gerufen und mitgeteilt dass er mich kündigen will zur 01.08.15 weil "er kann sich nicht auf mich verlassen wegen Schwangerschaft ( ich kann doch jeder Zeit krank sein) " und sagte dass sollen wir uns am Freitag treffen und er gib mir alle Unterlagen + Kündigung. Am Mittwoch habe ich erfahren dass ich Verdacht auf Gestose (Schwangerschaftsvergiftung) habe und sofort vom FA Beschäftigungsverbot bekommen habe, aber mein Chef weiß dass noch nicht. Ich wollte damit warten bis ich den Vertrag habe. Jetzt meine Frage: was mach ich wenn er mir kein Vertrag gibt? ( bis jetzt hat sich auch nicht gemeldet, antwortet auch nicht auf Nachrichten), darf er mich überhaupt kündigen? L.g.
Hallo, 1. Er darf nicht in der SchwS kündigen, der Vertrag gilt auch mündlich. 2. Das BV ist falsch - der FA hätte eine Krankschreibung ausstellen müssen. Liebe Grüße NB
Jana287
In der Schwangerschaft darf er Dir nicht kündigen. Ich hoffe, du arbeitest nicht im BV?
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