Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Ablauf der Elternzeit (unbefristeter Arbeitsvertrag)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kündigung nach Ablauf der Elternzeit (unbefristeter Arbeitsvertrag)

Kathrin90

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Hallo, Meine Elternzeit ist abgelaufen und ich sollte zur arbeiten antreten, bin allerdings wegen starker Übelkeit, Durchfall und Bauchschmerzen krankgeschrieben und daraufhin wurde festgestellt ich bin schwanger. Kann mein AG mich in der krankschreiben kündigen?


mellomania

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Ist die Schwangerschaft gemeldet? Was war vereinbart wie du nach der elternzeit arbeitest? Du wirst gesund und gehst normal arbeiten. Du hast einen Kündigungsschutz in der Schwangerschaft


Berlin!

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Schwangere sind ordentlich unkündbar. eine dennoch ausgesprochene Kündigung entfaltet keine Rechtswirkung, wenn die Schwangerschaft mindestens nach erhalt der schriftlichen Kündigungserklärung mitgeteilt wird.


PrimaLima

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Die Antwort von Berlin! ist so nicht korrekt. Wenn Du Schwanger bist und Dein Arbeitgeber noch nichts davon weiß, kann er eine Kündigung aussprechen. Diese wird nicht automatisch ungültig nur weil Du mitteilst, dass Du schwanger bist. In diesem Falle müsstest Du eine Kündigungsschutzklage einreichen. Mit einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Hier hast Du sehr gute Chancen, dass die Kündigung als unwirksam erklärt wird. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Teile Deinem Arbeitgeber unverzüglich mit, dass Du schwanger bist. Ab diesem Zeitpunkt greift der Kündigungsschutz.


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