Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung im Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung im Beschäftigungsverbot

Enaj

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Guten Tag, Mein noch AG hat mich gekündigt, obwohl ich bis zur Geburt im BV bin. Wie ist die Vorgehensweise. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich fürchte, es wird nichts bringen, ihn darauf hinzuweisen (evtl. kann ein Betriebsrat helfen). Besser, sich schnellstens an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und innerhalb von 3 Wo Kündigungsschutzklage einzureichen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Den AG drauf hinweisen, dass die Kündigung nichtig ist, weil du schwanger bist und laut MuSchG ein Kündigungsverbot besteht. Wenn er sie nicht innerhalb weniger Tage schriftlich(!) widerruft, die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz kontaktieren. Sonst innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage bei zuständigen Arbeitsgericht erheben. Wenn es Gründe gibt, die eine Kündigung auch in der Schwangerschaft rechtfertigen (Schließung, schwerer Vertrauensbruch), dann muss er die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.


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