KerstinL
Sehr geehrte Frau Bader, Kurz und knapp : Ich bin seit 15 Jahren in der gleichen Kita angestellt.Ich hätte niemals gedacht , dass es so kommt,aber seitdem mein Sohn auch dort ist( andere Gruppe als ich) bin ich derart unter Druck.Es kamen sehr viele verletzende Worte mir und meinem Sohn gegenüber .Es wurden auch Dinge mit ihm gemacht , die nicht in Ordnung waren ( Kinderschutzkonzept nicht eingehalten, Isolation usw.) Kurzum, es ist so weder für mich noch für mein Kind tragbar.Welche Optionen habe ich ? Wenn ich kündige , habe ich 6Monate Kündigungsfrist.Ich könnte das nicht mehr ertragen dort so lang zu arbeiten ( Krankschreibung?) Ein Auflösungsvertrag? Dann habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, richtig?( Bescheinigung vom Arzt dass untragbar? Umgeht das eine Sperre?) Wenn ich den Auflösungsvertrag mache, ohne eine neue Stelle zu haben, bin ich dann automatisch nicht mehr krankenversichert? Muss ich mich und Kind vorher über meinen Mann versichern lassen??? Ich bin 43 und war noch nie ohne Arbeit, kenne mich absolut nicht aus .Ich war immer der Meinung, man muss sich durchbeissen, aber das geht nicht mehr.Ich leide an einer Av Knoten Reentrytachikardie und habe seitdem immer wieder Panikattacken.Wurde auch schon mit Herzrasen aufgrund der Situation vom Krsnkenwagen auf der Arbeit abgeholt. Was wäre am sinnvollsten für mich ? Mein Sohn kann ab Januar in eine andere Kita gehen! Was würden Sie mir empfehlen? Ganz herzlichen Dank KerstinL
Hallo, 1. Eigenkündigung kann zu einer Sperre führen. 2. Krank ist man oder man ist es nicht. 3. Kündigungsfrist von Ihnen ist 4 Wochen, § 622 BGB, wenn nichts anderes im Vertrag/ TV steht. Müssen Sie direkt nach etwas neuem Ausschau halten. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Hallo Kerstin, was spricht dagegen, Dich bei einer anderen Kita zu bewerben und dann einen Auflösungsvertrag zu machen - oder am besten bezüglich des Auflsungsvertrgas schonmal vorfühlen, denn Du kannst natürlich keinen anderen Vertrag unterschreiben, wenn Du diesen noch nicht losbist und 6 Monate Kündigungsfrist hast? Erzieherinnen werden doch verzweifelt gesucht? LG
KerstinL
Huhu, dagegen spricht, dass mein Sohn die Kita auch wechseln muss und er dort Unterstützung bei der Eingewöhnung braucht Ich möchte einfach die nächsten Monate für ihn da sein und auch vermeiden, dass er mit Mittagessen muss.Das wird mit neuem Job schwierig sein. Lg
Ani123
Anspruch auf ALG1 haben sie nur, - wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Da sie sich um ihren Sohn kümmern möchten (z. B. Eingewöhnung und er soll nicht in der Kita zu Mittag essen) sind sie das nicht. - in der Höhe wie sie arbeiten möchten. In ihrem Fall ist es Teilzeit mit z. B. max. 20 Stunden. - sie sich bewerben und eine zumutbare Stelle annehmen - an Maßnahmen teilnehmen können, welche die Agentur fordert Wenn sie kündigen kann die Agentur für Arbeit eine bis zur dreimonatigen Sperre machen. Sollte es medizinisch indikatiert sein nicht, wobei dann o. g. greift. Daher würde ein Attest vom Arzt gehen, insofern sie arbeitsfähig sind und die Umstände das zulassen. Ob es beim Aufhebungsvertrag eine Sperre geben kann weiß ich nicht. Wenn sie arbeitsunfähig sind erhalten sie 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. In dieser Zeit dürfen sie sich bewerben. Dieneue Stelle antreten geht nur mit einem Auflösungsvertrag bzw. Nach Einhaltung der Frist zur Kündigung. Manche Arbeitgeber stimmen einem Aufhebungsvertrag zu. Gerade bei vorangegangenen Problemen ist das häufiger der Fall oder bei (absehbarer) lang andauernder Krankheitszeit. Daher könnte es sein, dass ihr Arbeitgeber dem zustimmt. Sie können sich auch bei der Agentur für Arbeit beraten lassen.
SuJam
Am besten ist, du sprichst bei der AfA vor und schilderst dein Problem. Es ist eine Einzelfallentscheidung, ob du eine Sperre bekommst. Natürlich musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ALG1 zu erhalten. Wenn du wegen der Eingewöhnung nicht arbeiten möchtest, dann kein ALG1 in dieser Zeit. Ob ein Aufhebungsvertrag möglich ist, hängt vom Goodwill deines AG ab. AUbist du, wenn du krank bist. Das kann auch aus psychischen Gründen sein.
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