Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag/evtl. Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag/evtl. Kündigung

Bena

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit vier Jahren in meiner aktuellen Firma und hatte bisher einen Vertrag für mobiles Arbeiten. Leider hat sich die interne Arbeitsrichtlinie geändert, sodass ich nun ins Büro kommen muss. Ich habe meinem Abteilungsleiter mitgeteilt, dass mein Sohn unter einem Jahren alt ist und ich noch stille, weshalb ich nicht in der Lage bin, längere Zeit am Stück im Büro zu sein.  Trotz dieser Situation bestand er darauf, dass ich die Bürozeiten einhalte. Daraufhin habe ich nach einer rechtlichen Stillpause gefragt. Seitdem scheint es, als wolle er mich nicht mehr im Unternehmen, und die Personalabteilung wurde ebenfalls involviert. Beide haben signalisiert, dass sie nicht mehr mit mir zusammenarbeiten möchten und die Stelle anderweitig vergeben wollen.  Anstatt die Stillpause als Grund zu nennen, äußern sie nun andere Gründe, wie beispielsweise, dass ich keine Lust habe, ins Büro zu kommen. Ich habe einen Aufhebungsvertrag erhalten, den ich jedoch nicht unterschrieben habe. Jetzt habe ich Bedenken bezüglich einer möglichen Kündigung.  Ist es rechtlich möglich, jemanden ohne vorherige Abmahnung und ohne schwerwiegenden Grund zu entlassen? Und hat jemand von euch auch die Erfassung gemacht während Elternzeit? vielen Dank und viele Grüße  Bena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Entscheidend ist, was zum Arbeitsort im Vertrag steht. Wenn da nicht ausdrücklich drinsteht, dass Sie Homeoffice machen, darf der AG verlangen, Dass Sie in der Firma arbeiten. 2. Bis zum 1. Geburtstag haben Sie Anspruch auf Freistellung zum Stillen. § 7 MuSchG: Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.   3. Den Aufhebungsvertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben. 4. Kündigen kann der AG (wenn der Betrieb mehr als 10 AN hat) nur, wenn es einen Grund gibt.  Liebe Grüße NB


Ani123

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Ihnen stehen rechtich gesehen bis zum 1. Geburtstag des Kindes Stillpausen zu. Bei unter 8 Stunden sind es zweimal 30 Minuten oder einmal 1 ganze Stunde pro Tag. Ab 8 Stunden sind es zweimal pro Tag mindestens 45 Minuten oder einmal 90 Minuten. Die Zeiten muss ihr Arbeitgeber ihnen geben.  Ab dem 1. Geburtstag stehen ihn die Stillpausen nicht mehr zu.  Steht in ihrem Vertrag, dass sie nur mobil arbeiten? Dann muss sch ihr Arbeitgeber daran halten. Außer er hat keine Tätigkeit welche mobil ausgeübt werden kann. Dann muss er ihnen eine Stelle vor Ort anbieten. Diese können sie ablehen, wobei das zur Kündigung führen kann.  Steht im Vertrag nicht drin, dass nur mobil arbeiten, so kann ihr Arbeitgeber fordern, dass sie jetzt vor Ort arbeiten.  Sie können die Tätigkeit vo Ort nicht ausüben. Liegt es nur daran, dass sie stillen oder auch daran, dass sie keine Kinderbetreuung haben. Fehlende Kinderbereuung darf nicht dazu führen, dass sie nicht arbeiten können, denn auch beim mobilen arbeiten kann ihr Arbeitgeber feste Arbeitszeiten festlegen.  Können sie die Stelle nicht ausüben, so müssten sie kündigen. Machen sie es nicht und üben die Tätigkeit nicht aus kann ihr Arbeitgeber sie kündigen. Er kann auch Schadensersatz geltend machen.  Ein Aufhebungsvertrag kann manchmal besser sein. Ihr Arbeitgeber ist kulant wenn er ihnen das anbietet, da eigentlich sie kündigen müssten, wenn sie ihrer Arbeit nicht nachkommen können. 


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