Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreibung in SSW- Krankengeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreibung in SSW- Krankengeld?

Lorenza

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Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell im 7. Monat schwanger. Leider habe ich seit der SChwangerschaft kein gutes Verhältnis mehr zu meinem Vorgesetzten. Zu Beginn der SSW war ich bereits 5 Wochen wegen der schwangerschaftsbedingten Übelkeit krankgeschrieben, zwischendurch 2 Wochen auf Grund der Influenza, und nun habe ich eine erneute 5 wöchige Krankschreibung auf Grund der Rückenschmerzen. Da es immer unterschiedliche Diagnosen sind, müsste ich doch eig. Nicht ins Krankengeld rutschen, oder etwa doch? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, ob bei allen Krankschreibungen die Diagnose ICD- Gruppe O20–O29 steht. Bei der Influenza ja wohl nicht, beim Rest besteht ja ein Zusammenhang mit der Schwangerschaft. Die werden addiert. Liebe Grüße NB


MareikeB

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Hallo, es kommt darauf an, ob die Erkrankung einen ursächlichen Zusammenhang haben. Die Influenza ist als Akuterkrankung definitiv nicht anzurechnen. Bei den Rückenschmerzen ist die Ursache wie bei der Übelkeit wahrscheinlich auch die Schwangerschaft oder? Dann würde es theoretisch angerechnet werden. Hat dein Gyn dich wegen der Rückenschmerzen krankgeschrieben? In der Praxis will die Krankenkasse auch lieber kein Krankengeld zahlen. Sollte der Arbeitgeber dort eine Anfrage nach den Vorerkrankungen machen, liegt es erstmal an der Krankenkasse wie das beurteilt wird. Also ich denke rechtlich würdest du aus der Lohnfortzahlung fallen aber in der Praxis vielleicht nicht. Ich hoffe du bekommst noch eine deutlichere Antwort! LG


Lorenza

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Hallo, Also die Übelkeit war klar schwangerschaftsbedingt. Nun bei den “Becken und Bauchschmerzen”: die fallen unter ICD 10 bei “Symptome, die das Verdauungssystem und Abdomen betreffen”. D.h., es ist nicht eindeutig als schwangerschaftsbedingt aufgeführt? Muss ich mir nun Gedanken machen, dass ich überhaupt Entgelt erhalte? Mache mir natürlich Gedanken auch bezüglich Mutterschutzgeld und Elterngeld. Danke im Voraus , lg Lorenza


MareikeB

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Also ist jetzt der ICD 10 mit "K" am Anfang?? Dann ist das definitv nicht anrechenbar und du bekommst Lohnfortzahlung. Ich arbeite selber bei einer Krankenkasse im Bereich Krankengeld. Nur wenn beide Diagnosen mit "O" beginnen würdest du ins Krankengeld kommen.


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