Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankschreiben in der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankschreiben in der Elternzeit?

kespi

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Hallo Frau Bader, mein Mann nimmt gerade die Partnermonate in der Elternzeit. Nun ist leider am Wochenende ein Unfall geschehen, bei dem er sich einen schweren Oberschenkelmuskelfaserriss zugezogen hat. Er soll den Fuß hochlegen und ruhig stellen. Es ist nicht operabel, da der Muskel zerfetzt wurde. Meine Frage ist nun, was zu tun ist, da er ja in der Elternzeit ist. Kann er sich da krankschreiben lassen und die "fehlende" Zeit später nachholen? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das geht nicht. Falls Sie arbeiten gehen dürfen Sie (je nach KK) als bezahlte Haushaltshilfe zu hause bleiben. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein, kann er nicht. Wenn Du in dieser Zeit arbeiten gehst, und dadurch jetzt die Betreuung des Kindes nicht gegegen ist, und könnt Ihr von der Krankenkasse die Kosten dafür übernommen bekommen. ggf. auch eine Haushaltshilfe. Mehr aber nicht. LG Sabine


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