diemauzi
hallo frau bader, ich bin schon seit einigen monaten krank geschrieben, aufgrund zweier großer bauch-ops. somit bekomme ich krankengeld. meine krankschreibung läuft noch bis 31.7.2012. ich leide außerdem an morbus crohn, einer chronisch entzündlichen darmerkrankung. nun ist es so, dass ich in der 12 ssw bin und mein fa mir ab 1.8. ein beschäftigungsverbot verpassen wird, da die gefahr, dass ich in einen crohn-schub rutsche wenn ich die arbeit wieder aufnehme, zu hoch ist. was bekomme ich denn dann zukünftig für geld? weiterhin krankengeld oder das gehalt das ich vor meiner krankschreibung bekommen habe? vielen dank schon im vorraus für ihre antwort! liebe grüße
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
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