Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krank nach Elternzeit

Baby1912

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Guten Tag, meine Elternzeit endet jetzt und ich bin aktuell krankgeschrieben und das wird sich wohl auch noch etwas länger hinziehen. Bekomme ich trotzdem 6 Wochen Lohnfortzahlung oder zählt auch die Zeit der Krankheit in der Elternzeit, wenn es dieselbe Krankheit ist? Allerdings bin ich jetzt natürlich nicht krankgeschrieben, da ich ja sowieso zu Hause bin. Ich hatte einen 40 Stunden Vertrag, hatte aber vor, nach der Elternzeit nur noch halbtags zu arbeiten. Im Antrag für meine Elternzeit seiner Zeit habe ich angegeben, dass ist Teilzeit arbeiten möchte, aber die genauen Zeiten erst kenne, wenn das Kind im Kindergarten ist. Diese Zeiten wurden bisher vertraglich aber wegen meiner Krankheit noch nicht neu verhandelt. Nach welchem Gehalt richtet sich den dann meine Lohnfortzahlung? Wie sieht es außerdem nach der Elternzeit in Krankschreibung mit einer möglichen Kündigung aus und welches Geld bekomme ich denn dann -Krankengeld nach dem vorherigen Lohn berechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das zählt ab dem ersten Tag nach der Elternzeit. Ansonsten kommt es darauf an, ob es jetzt einen aktuellen Teilzeit Vertrag gibt oder nicht. Wenn nicht bekommen Sie den Vollzeitlohn. Liebe Grüße NB


Dojii

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"(...) und ich bin aktuell krankgeschrieben und das wird sich wohl auch noch etwas länger hinziehen." "Allerdings bin ich jetzt natürlich nicht krankgeschrieben, da ich ja sowieso zu Hause bin." Was denn nun? ^^ Die 6 Wochen beginnen erst ab dem Ende der Elternzeit, also hättest du ab deinem ersten Arbeitstag ein Recht auf die vollen 6 Wochen Lohnfortzahlung, wenn du denn dann krankgeschrieben bist.


Mitglied inaktiv

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Unabhängig von der Krankheit musst du doch jetzt entscheiden, zu wievielen Std pro Woche du deinem AG zur Verfügung stehst. Oder gehst du von einer Dauerkrankheit über Jahre aus? Wenn die EZ jetzt endet, dann muss das Kind doch jetzt im KiGa eingewöhnt sein. Ansonsten stehst du dem AG wohl gar nicht zur Verfügung und damit besteht überhaupt kein Lohnfortzahlungsanspruch. Dann mussst du die EZ verlängern oder unbezahlte Freistellung anfragen.


Baby1912

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ich habe mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt das war sehr spät gestern also ich bin krank aber habe keine Krankschreibung aktuell aber wenn ich dann nächste Woche wieder arbeiten gehe würde ich natürlich eine Krankschreibung bekommen. Das Kind ist im Kindergarten eingewöhnt und ist bis 16 Uhr dort. Ich musste bisher aber bis 17 Uhr arbeiten und habe eben aktuell mit meinem Arbeitgeber nichts Neues ausgemacht wir haben sozusagen einfach gar nicht gesprochen. Die Oma könnte mein Schatz nach der Arbeit aus dem Kindergarten abholen das wäre aktuell vielleicht auch sinnvoll wo ich krank bin. Aber wie verhält es sich nun mit der Lohnfortzahlung nach welchem Gehalt richtet es sich wenn nichts vereinbart wurde?


Mitglied inaktiv

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Eine Woche vor Arbeitsbeginn ist das sehr spät, das finde ich ja schon grenzwertig deinem AG gegenüber, der auch planen muss. Entscheide dich, zu wievielen Stunden du bereit bist dauerhaft zu arbeiten, wenn deine Krankheit in einer Woche enden würde. Und handle das mit dem AG aus. Auch solltest du ihm mitteilen, dass du aktuell krank bist und wie lange deine Krankheit voraussichtlich dauern wird. Das ist eine Bringschuld!


KielSprotte

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Wie lange bist du denn schon krank bzw. ist dir bewusst, dass du nächste Woche nicht wieder die Arbeit aufnehmen wirst? Ich finde das ziemlich unfair deinem AG gegenüber, der denkt doch, dass du wieder mit den alten Zeiten einsteigst, wenn ihr nichts anderes vereinbart habt.......


Ani123

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Ruf am besten heute noch deinen AG an und mache einen Termin zum Gespräch "Wiedereinstieg nach EZ" aus. Im Idealfall findet das noch vor dem 1.Arbeitstag statt. In dem Gespräch sollte dann festgelegt werden, wie viele Stunden du in TZ arbeitest (und das solltest du schon wissen wie viele Stunden du kannst). Dein AG muss dem nicht zustimmen. Wenn er dir zustimmt können auch die Arbeitszeiten festgelegt werden (da bei dir der Einstieg ja direkt ist). Da solltest du dann spätestens quch äußern, dass nur ein Kitaplatz bis 16 Uhr vorhanden ist und du an 2-3 Tagen bis 17 Uhr arbeiten würdest, aber ungern täglich. Wie lange brauchst du von der Arbeit bis zur Kita? Wie früh kann dein Kind zur Kita? Du solltest einen Plan erstellen wie du arbeiten kannst, bsp. täglich von 9-15 Uhr. (Das wären 30 Stunden). Du planst so als kämest du am Tag X (1. Tag nach EZ) zurück zur Arbeit. Due Zeit wird bei dir sehr knapp, da du das ganze am besten auch noch schriftlich brauchst. Also halte dich ran, dass das jetzt schnell "über die Bühne geht". Denn das ist wichtig. Machst du das nicht erwartet dein AG dass du ab Tag X wieder VZ zu deinen alten Zeiten zur Arbeit kommst. Und zu diesen Zeiten solltest du dann auch eine Betreuung für das Kind vorweisen können. Dass du nach der EZ krank geschrieben wirst würde ich dem AG noch nicht mitteilen. Wichtig ist auch: keine Diagnose nennen. Immer nur das was er unbedingt wissen muss. Alles andere geht ihm nichts an. Sollte vor Tag X kein TZ-Vertrag unterschrieben worden sein gilt erstmal der VZ-Vertrag, wobei auch ein mündlicher TZ-Vertrag, welcher von beiden Seiten und ggf. Zeugen bestätigt wird gilt. Erstmal bekommst du 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschließend max. 72 Wochen Krankengeld. Gehe aber immer davon aus, dass du irgendwann wieder arbeitsfähig bist u d was du dann stundenmäßig schaffen kannst. Klar wäre eine VZ-Stelle für KG weitaus besser als TZ. Aber diese müsstest du vei Bedarf auch arbeiten können.


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