JuliamitMilena
Guten Tag Frau Bader , Es handelt sich um folgende Situation, wir wohnen in Oberhausen NRW und meine große Tochter geht in Mülheim an der Ruhr in den Kindergarten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr den Sie durch ein ärztliches Attest nicht wechseln muss. Meine kleine Tochter wird durch eine Tagesmutter befristet bis August dieses Jahres betreut auch in Mülheim an der Ruhr. Ich selber habe meine Arbeitsstelle und Großeltern auch in Mülheim. Nun ist es so das mir der 2. Kindergartenplatz für meine kleine Tochter im Kindergarten der Großen abgesagt wurde da die Stadt Oberhausen für uns Zuständig wäre. Das würde bedeuten ich müsste Arbeitsbedingungen meine 13 Monate alte Tochter von 7 Uhr bis 17.30 Uhr in Oberhausen betreuen lassen da es Arbeitszeitlich nicht möglich ist sie oder die Große früher abzuholen. Ist das so zumutbar oder kann ich rechtlich gesehen Einspruch gegen den Entschluss der Stadt Mülheim erheben. Liebe Grüße Julia Bäthge
Hallo, sie haben grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz in der Gemeinde in der Sie wohnen. Insofern ist es bei dauerhaften Kindergartenplatzmangel erstaunlich, dass ihr erstes Kind in einer anderen Gemeinde untergebracht worden ist. Ihnen bleibt nur, das erste Kind auch in der Heimatgemeinde anzumelden. Liebe Grüße NB
chrissicat
Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hast du nur in der Stadt, in der du wohnst.
Annimais
Da wirst du ins Gras beißen müssen. Wir müssen auch in gegengesetzte Richtung zur nächsten Stadt zur Kita, täglich insgesamt eine Stunde Mehraufwand. Blöd, ist aber so. Ich habe schon oft die Erfahrung gemacht, dass das Kindswohl nicht an erster Stelle steht.
JuliamitMilena
Mein erstes Kind ist ja schon seit dem 2. Lebensjahr in diesem Kindergarten und sie soll laut ärztlichem Attest nicht wechseln. Es geht mir hauptsächlich um die Zumutbarkeit für meine 2. Tochter die erst 13 Monate alt ist und bis zu 12 Stunden inkl. Fahrzeit Fremdbetreut werden soll.
chrissicat
Ob dies deiner Tochter zumuten kannst, ist deine Entscheidung. Diesen Vorwurf kannst du nicht der Kommune machen. Kann die Kleine nicht noch länger bei der Tagesmutter bleiben? Alternativ musst du schauen, dass du dein Leben entsprechend umorganisierst. Möglicherweise durch Reduzierung deiner Arbeitszeit o.ä. Oder dein Mann (falls vorhanden) muss mehr eingespannt werden. Oder, oder, oder...
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