Irisiii
Sehr geehrte Frau RA, Unsere Tochter wird Anfang August 23 1 Jahr alt. Wir sind beide berufstätig, Elternzeit haben mein Mann und ich geteilt. Die EZ und EG laüft Anfang October aus. Einen Kitaplatz haben wir erst ab 15.10.23, die Eingewöhnung dauert ja auch ca 6 Wochen. Es sind 3 Monaten ohne Gehalt und mein Mann müsste die EZ verlängern, ansonsten haben wir keine Möglichkeit eine Kinderbetreuung zu organisieren. Ich habe meine Tochter in 3 Einrichtungen angemeldet ( Voranmeldung) als ich im 5. Monat schwanger war und nach der Geburt die Daten ergänzt. Scheinbar war es nicht ausreichend und wir haben keinen Platz in der Wunscheinrichtung erhalten. Uns wurde ein Platz in eine andere Krippe vorgeschlagen. Den wir akzeptiert haben, aber halt erst ab 15.10. Meine Frage lautet kann ich bei der zuständige Behörde eine Lohnentschädigung verlangen? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ab dem 1. Geburtstag besteht ein Anspruch auf einen Platz, wenn die Gemeinde einen solchen zu spät/ gar nicht zuweist kann dies Schadensersatzansprüche auslösen. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt f Verwaltungsrecht. Liebe Grüße NB
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