Lexi
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzeit gehen. Kann ich aufgrund der Elternzeit und des geringeren Einkommens was ich dann ja habe mehr Kindesunterhalt von meinem Exmann verlangen? Falls ja wie berechnet man das ? Muss mein Partner auch seine Finanzen offen legen? Und kann auch auch den KU neu berechnen lassen wenn der nachehelichen Unterhalt wegfällt? Danke
Sue_Ellen
Ändert sich denn etwas am wm? Leben die kinder dann ü50% bei dir? Schon frech, du produzierst ein neues kind und dann soll der ex auch noch mehr zahlen? Dein neuer partner ist für dich zuständig.
Lexi
Es ändert sich nichts. Die Kinder leben weiterhin 50:50 bei mir und dem Vater. naja ich hab ja weniger Einkommen und er zahlt jetzt schon KU weil ich weniger verdiene als er, es wird ja nochmal weniger. Mein neuer Partner muss für mich aufkommen aber er hat ja nichts mit dem Unterhalt meiner Kinder zu tun sondern mein Exmann als Vater.
misses-cat
Wenn das Kind geboren ist wird spätestens der nacheeheliche Unterhalt weg fallen. Und dein neuer Partner ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig wenn du also den neu berechnet haben willst wird dein neuer Partner auch befragt für dich. Und es ist wie es ist zwei Jahre zu Hause bleiben muss man sich leisten können
Ani123
Ihr Partner ist dafür zuständig das Baby und sie zu finanzieren. Auch wenn sie durch das EG weniger zur Verfügung haben muss ihr Ex-Mann nicht mehr zahlen. Wie jemand schon schrieb: 2 Jahre EZ muss man sich leisten können. Wenn das nicht geht muss nach einer Zeit wieder gearbeitet werden. Ihre älteren Kinder dürfen nicht finanziell darunter leiden wenn sie ein weiteres Kind bekommen. Andersherum muss ihr Ex-Mann auch nicht dafür zahlen, weil sie ein weiteres Kind bekommen. Sollte ihr Partner finanziell nicht für sie aufkommen können können sie Wohngeld beantragen. Ob Kindergeldzuschlag möglich ist müssten sie nachfragen, weil die Kinder im Wechselmodell leben, vermutlich Kindergeld zur Hälfte an ihren Ex-Mann geht und so wie es scheint dieser finanziell die Kinder ohne die Unterstützung versorgen kann. Sollten sie kein Unterhalt zahlen können kann ihr Ex-Mann Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieses werden sie vermutlich zurück zahlen müssen insofern es ihnen möglich ist. Die Schulden können auch in der Schufa eingetragen werden. Daher sollten sie sich gut überlegen ob sie das möchten. Dass sie 2 Jahre EZ melden finde ich gut, weil sie sich im ersten Antrag für die ersten 2 Jahre festlegen müssen und somiteine Verlängerung ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers möglich ist. Überlegen sie für sich ab wann sie wieder arbeiten könnten. Z. B. TZ in EZ dürfen sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Zudem sollten sie frühzeitig eine Betreuung für das Baby suchen. Durch ihre Arbeit haben sie dann wieder mehr Geld zur Verfügung.
Sue_Ellen
Du als mutter bist aber den kindern auch bei einem echten wechselmodell zu unterhalt verpflichtet und hast eine erhöhte erwerbsobliegenheit, um das zu leisten. Eh erstaunlich, dass dein exmann noch soviel zahlt, muss er dich auszahlen wegen gemeinsamem haus o.ä.? Oder ist das die kindergeldhälfte? Man kann bei unterhaltsverpflichtungen nicht absichtlich sein einkommen reduzieren (und erwarten, dass ein anderer die pflicht übernimmt!)
Lexi
Naja das Recht sagt ja das trotz WM 50:50 beide Unterhaltspflichtigen sind und da mein Exmann einfach mehr verdient zahlt er noch KU also ja ein Ausgleich zu meinem Gehalt. Er zahlt ja auch nachehelichen Unterhalt. Beides wird am Einkommen berechnet also denke ich schon das er mehr zahlen muss wenn ich in Elternzeit gehe. spätestens wenn der nachehelichen Unterhalt wegfällt hab ich ja schon weniger im Monat. Da könnte man ja sicher auch mehr KU verlangen. Mit einem Haus hat es nichts zu tun.
misses-cat
Du hast einen absoluten Denkfehler, du bekommst ein Kind von einem anderen Mann, in Deutschland ist es so daß er dann zuständig ist und nicht mehr der Ex. Mehr Kindesunterhalt könnte sein aber das wird nicht die Welt sein, ich habe einen 16 Jahre alten Sohn für den ich noch Unterhalt von meinem Ex bekomme, da die ersten beiden Kinder selbstständig sind und er keine weiteren Unterhalt zahlen muss bekomme ich für ihn Stufe sechs der Tabelle, das sind knapp 200€ mehr als Stufe eins. Aber das Kind lebt zu 100% bei mir, bei dir wären es also pro Kind maximal die Hälfte. Wieviele Stufen er höher kommt liegt halt an seinem Gehalt Aber für dich muss er ganz sicher keinen Cent mehr bezahlen, da ist jetzt dein Partner zuständig
Lexi
Ok. Also der nachehelichen fällt dann weg oder er zahlt Inhalt solang wie wir es vereinbart haben. Aber wenn doch mein Gehalt weniger ist durch das Elterngeld und weil der nachehelichen Unterhalt wegfällt kann ich doch den KU für unsere Kinder neu berechnen lassen. Das kann doch sicher höher ausfallen bzw. Muss es höher ausfallen als es jetzt schon ist. Mein Partner ist doch nicht für die Kinder die ich mit meinem Ex habe verantwortlich.
Neverland
Nein, aber dein Neuer ist für den Unterhalt eures gemeinsamen Kindes zuständig. Und eben auch DIR gegenüber. Sein Einkommen wird also auch abgefragt werden, da er dann Dir Unterhalt zahlen muss - Geld oder Sachleistung - damit Du deinen Verpflichtungen nachkommen kannst. Wie gesagt, es kann sein, das Du weniger Unterhalt zahlen musst, es kann auch sein, das dein Ex etwas mehr zahlen muss, aber sehr große Unterschiede wird es da nicht geben. Dir kann auch durchaus zugemutet werden, das du nach dem Jahr EG wieder in TZ innerhalb der EZ arbeiten gehst. Oder du nimmst das EG Plus, streckst es über fast 2 Jahre und arbeitest nach dem Mutterschutz im geringfügigem Rahmen um deinen Verpflichtungen nachzukommen. Davon ab, ich persönlich würde auch in Hinblick, das es im Interesse aller - vor allen auch der Kinder - besser ist fair zu bleiben, schauen das ich auch wie bisher dem nachkomme worauf man sich mal geeinigt hat. Ausser dem Ex ist es egal oder man hat sowieso so ein super Verhältnis und man redet miteinander man damit umgeht. ich bin ein mensch der gerne einmal gegebene Versprechen/verpflichtungen auch einhält - aber ja - ich weiss, nicht jeder handhabt das so. Muss dann am Ende jeder selbst sehen. Ehrlich gesagt frage ich mich immer, warum klärt man so etwas nicht ab bevor man schwanger wird.
misses-cat
Jetzt bist du wirklich witzig, auf der einen Seite ist dein neuer Partner nicht für die Kinder von deinem Ex zuständig Andererseits möchtest du das dein Ex, der anscheinend von euch erwachsenen mit Abstand am besten verdient , die die Elternzeit fürs neue Kind finanzieren was du mit deinem neuen Partner hast??? Wie gesagt den Kindesunterhalt kannst du neu berechnen lassen, wenn ihr ein bestimmtes Datum festgelegt habt wie lange dein Ex nacheehelichen Unterhalt und das Datum liegt hinter dem ET des Babys und er zahlt diesen so lange weiter ist das großzügig von ihm, er muss es nicht Der neue Unterhalt wird aber sicher nicht so hoch ausfallen wie der alte Unterhalt dir gegenüber
Sue_Ellen
wer hat denn den jetzigen kindesunterhalt berechnet? du verringerst absichtlich dein gehalt, weil du ein drittes kind bekommst, die kinder sind eh nur zu 50% bei dir und du willst auch noch mehr kindesunterhalt??? anstelle deines ex würde ich das abr einklagen.
Lexi
Das kann man ja jetzt gut finden oder nicht. Mir geht es um das Recht und das ist im Unterhalt ja so das derjenige der mehr verdient nun mal auch KU oder nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Ich denke auch nicht das er den nachehelichen durch die Geburt einfach weglassen kann da wir hier einen notariellen Vertrag haben bis wann er zahlen muss. Und KU wird ja immer am Einkommen berechnet und das ist in der EZ einfach weniger. Ich hab schon davon gehört das der Ex dann mehr KU für seine Kinder zahlen muss also ist die Frage doch berechtigt ob ich das nachberechnen und einfordern kann. Das wurde damals von oder durch die Anwälte berechnet. Und ehrlich... was ist denn schon fair? Ich mein der hat ja auch ein höheres Einkommen weil er einen Wohnvorteil hat obwohl er keine Miete davon hat weil er in seinem Haus wohnt. Das interessiert doch auch niemanden. Deswegen denke ich schon das ich mehr verlangen könnte
Sue_Ellen
ihr habt aber ein echtes wechselmodell, das ist der unterschied. versuch es doch, mehr zu verlangen, da musst dur dir aber einen anwalt suchen, der das seriös berechnet! ich würde dir ja gepflegt etwas husten....
WonderWoman
wenn es einen vertrag gibt dann muss man den vertrag kennen um eine qualifizierte antwort zu geben. und wenn der vertrag zwischen euren anwälten ausgehandelt wurde gehe ich davon aus dass sein wohnvorteil in die berechnung eingeflossen ist, soweit sie relevant ist. wenn nicht war dein anwalt ein idiot. dennoch: wenn es einen vertrag gibt der keine änderung aufgrund geänderter verhältnisse zulässt dann gilt das für beide seiten. wenn sich am nachehelichen unterhalt nichts ändert obwohl du ein kind von einem neuen mann bekommen hast ändert sich auch am ku nichts obwohl du in ez gehst. works both ways. im übrigen darf man inzwischen unter umständen den ku anpassen wenn man in ez für ein weiteres kind geht. da hat sich die rechtsprechung geändert. wenn man nichts anderes vereinbart hat.....
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