Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld unter 18

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindergeld unter 18

Eiskönigin35

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn begann nach dem Hauptschulabschluss eine  Ausbildung. Diese beendete er noch im gleichen Jahr (November 2022) , Zu diesem Zeitpunkt war er 15. Ich bat um eine Wiederaufnahme in die Schule. Dies gestaltete sich schwierig. Erst im  Sommer begann er wieder mit einer neuen Ausbildung. Er fühlte sich nicht wohl und begann der Ausbildung fern zu bleiben. Im Dezember 2023 erhielt er die Kündigung. Er sollte daraufhin wenigstens die Berufsschule besuchen, schwänzte diese dann leider auch. Ab Juni hat er die Möglichkeit an einer Maßnahme der Agentur für Arbeit teilzunehmen um herauszufinden, welcher Beruf zu ihm passt und dort Praktika zu absolvieren. Die letzten Jahre waren nicht einfach, da er immer wieder monatelang ohne Tätigkeit war.  Wir und auch er stecken jetzt Hoffnung in die im Juni beginnende Maßnahme. Er ist jetzt 17 Jahre. Er erhielt zu keiner Zeit Arbeitslosengeld. Ich erhielt die ganze Zeit über Kindergeld für ihn und habe mir nie Gedanken darüber gemacht, da er ja noch unter 18 Jahre alt ist. Ich dachte das Kindergeld wird auf jeden Fall gezahlt, für unter 18 Jährige. Jetzt las ich etwas davon, das man unter Umständen kein Kindergeld mehr erhält, wenn Ausbildungen abgebrochen werden. Jedoch las ich dies nur im Zusammenhang bei über 18 Jährigen.  Wie ist das rechtlich? Muss ich mit Problemen oder Rückforderungen rechnen oder hat er so lang er unter 18 ist in jedem Fall (auch bei Abbruch von Ausbildungen) Anspruch auf Kindergeld?  Vielen Dank für ihre Arbeit in diesem Forum. 


Kolkrabe

Bei meinem großen Kind musste ich nur Tätigkeiten, Schule etc. erst ab 18 nachweisen müssen. Kindergeld gab es vorher durchgehend. Es gab mit u18 auch zwei Unterbrechungen. War kein Problem, hat auch niemand nachgefragt. Ich hatte damals nachgefragt, war aber da noch die Famlienkasse meines AG. Mittleres Kind ist jetzt auch 18. Ähnlliche Situation wie bei Dir. Da wurde Kindergeld sofort eingestellt. Hier ist nur das Problem das, soweit ich weiß, der Vater den Unterhalt einstellen darf, wenn ein Kind ü18 nichts macht.


Eiskönigin35

Hallo Kolrabe, bei deinem mittleren Kind, bei dem das Kindergeld eingestellt wurde, wurde es aber erst eingestellt, als es 18 war?  


Kolkrabe

Ja, ab 18, da es Schule/Ausbildung/Maßnahmen des Arbeitsamt verweigert. Aber bis 18 habe ich, trotz Schulabbruch, problemlos Kindergeld erhalten. 


chrissicat

Bis 18 bekommst du das Kindergeld, egal, was er macht oder auch nicht. Ab dem Zeitpunkt wo er 18 wird, wird dann aber geschaut, ob weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht. 


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