Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld ab 18 und Abzweigungsantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindergeld ab 18 und Abzweigungsantrag

Julisa

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Gern auch an Forenmitglieder welche Erfahrung damit haben. Meine Tochter ist 18 und besucht derzeit die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie ist nun ohne Absprache zu ihrem Freund gezogen. Sie ist auch nach wie vor bei mir gemeldet und hat hier ihr eigens Zimmer. Kann sie dennoch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen? Aktuell überweise ich es ihr monatlich, durch den fehlenden Kontakt würde ich aber nicht merken wenn sie z.B. die Schule abbricht aber auch keiner Ausbildung nachgeht und somit keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hätte. Dann würde ich mich verschulden weil es aktuell an mich ausgezahlt wird. Das möchte ich gern vermeiden. Und nein es gibt keinen Grund für ihr Verhalten, es gab keinen Streit oder Ähnliches was man durch ein Gespräch aus der Welt schaffen könnte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde diesen Sachverhalt schriftlich der Kindergeldstelle mitteilen und um schriftliche Stellungnahme bitten. Setzen Sie eine Frist. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ich würde bei der Kindergeldstelle anrufen und mich erkundigen. Dem Kind würde ich mitteilen seine Entscheidung zu akzeptieren, monatlich eine Schulbescheinigung gegen Auszahlung des Kindergeldes. Alternativ möchte sie bitte den Abzweigunsantrag stellen. Und dass Deine Tür immer offen ist natürlich. Ergo: Absichern, Kind ernst nehmen und in die Eigenverantwortung nehmen!


mamavonbaby

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Das Kindergeld bei Volljährigen wird an denjenigen gezahlt, der den höchsten Unterhalt an das Kind zahlt. Du überweist ihr das Kindergeld, das zählt als Unterhalt. Du wirst von der Kindergeldstelle befragt werden und solange du nachweisen kannst, ds du ihr Geld überwiesen hast, wirst du das Kindergeld weiter bekommen.


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