Katha0886
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin geschieden und betreue mit meinem Exmann die Kinder im Wechselmodell. Ich erhalte das Kindergeld und zahle an ihn die Hälfte aus. Dies war aber nicht immer möglich. Bis ein Jahr nach der Trennung bezog ich Sozialleistungen, wo es mir voll als Einkommen angerechnet wurde. Nun beziehe ich mit meinem Freund ein Haus und mein Exmann wollte sofort wissen, wer im Grundbuch steht und den Kredit nimmt. Er meinte, das ihm eigentlich noch das Kindergeld von 2018 zusteht. Ich bin jetzt abzüglich meiner privaten Versicherungen und Teilung des Kindergeldes unter dem gesetzlichen Selbstbehalt. Kann er das Kindergeld aufgrund des Hauses rückwirkend einklagen? Vielen Dank Beste Grüße Katha
Hallo, verstehe ich nicht. Sie haben kein KG bekommen wegen Bezug von Sozialleistungen. Wenn es kein KG gab steht ihm auch nicht die Hälfte zu. Was hat das jetzt mit der aktuellen Situation zu tun? Liebe Grüße NB
Katha0886
Hallo Frau Bader, Doch ich bekam kindergeld, es wurde aber als Einkommen angerechnet, sodass ich ihm damals die Hälfte nicht geben konnte. Jetzt erhält er die Hälfte von mir und ich sorge mich, das er aufgrund des Hauses es nun rückwirkend fordern könnte, weil das Haus als Vermögen angesehen wird. Verstehen Sie, was ich meine? Danke
Mutti69
Wenn dein Examen das Kindergeld ausgezahlt bekommen hätte und hätte dir die Hälfte ausbezahlt, dann wäre nur dieser Teil auf die Sozialleistung 2018 angerechnet worden. Es ist - aus meiner Sicht - nicht das Problem deines Ex-Mannes, sondern die Berechnung scheint mir 2018 falsch gewesen zu sein. Hattest du das Wechselmodell nicht angegeben? Bestand es vielleicht noch nicht oder habt ihr das mit den Zahlungen erst später etabliert? Ich würde an deiner Stelle prüfen, ob eine rückwirkende Zahlung möglich ist. Meines Wissens nach geht das ja 4 Jahre noch.
Katha0886
Rückwirkende Zahlungen gehen nur ein halbes Jahr...aber nur bei versäumten Anträgen durch Eltern...was ja nicht der Fall ist. Ich hab das damals alles so angegeben bei der Kindergeldkasse. Und sie selbst haben festgelegt, das alles so bleibt.
Mutti69
Ja, die Kindergeldkasse zahlt an EINEN. Das ist richtig. Aber es scheint ja ein Fehler bei der Leistungsverrechnung der Grundsicherung (JobCenter?) gewesen zu sein. Letztlich dein Versäumnis, denn das hättest du monieren müssen, dass eben NICHT das komplette Kindergeld angerechnet wird, weil Wechselmodell. Wie das jetzt rechtlich aussieht, ob dein Ex das noch rückwirkend fordern kann? Ich weiß es nicht.
Katha0886
Wieso alles immer mein Fehler? Ich habe natürlich den Jobcenter gesagt, das die kinder im wechselmodell leben und das ich ihm das halbe kindergeld geben würde. Sie sagten, das ist egal, kindergeld ist Einkommen! Sonst muss ich halt mit 200 Euro weniger leben, was natürlich unmöglich ist...
Mutti69
Hast du das schriftlich?
Dojii
Solange die Aufteilung des Kindergeldes nicht gerichtlich geregelt wurde, darf das Jobcenter es meines (vielleicht nicht mehr aktuellen) Wissens voll bei der Person anrechnen, die es bezahlt bekommt. Was mit dem Geld passiert NACHDEM es auf dem Konto der Person angekommen ist, spielt dann keine Rolle. Nur wenn offiziell (gerichtlich) entschieden wurde, dass das Geld geteilt werden muss, ändert sich die Anrechnung beim Jobcenter. Da ihr euch quasi privat untereinander entschieden habt das Geld zu teilen, war eure eigene Entscheidung und die ist für das Jobcenter nicht relevant. Von daher denke ich, dass zumindest die volle Anrechnung vom Jobcenter damals korrekt gelaufen ist. Aber korrigiert mich gerne, wenn das irgendwann gerichtlich anders entschieden wurde.
Katha0886
Du hast vollkommen recht, so war es auch. Und so wird es such heute noch sein, weil ich mich mit einer anderen Mutti unterhalten habe, die jetzt das gleiche Problem hat. Aufgrund dessen wurde auch über das Jobcenter eine unterhaltsberechnung gemacht, wo auch ihm das halbe kindergeld angerechnet wurde, trotzdem ergaben sich für mich keine Forderungen....
Mitglied inaktiv
so kenne ich das auch. ich hatte mal pkh beantragt und mir wurde das kindergeld, das ich für mein auswärts lebendes studentenkind erhalte und an dieses nachweisbar monatlich überweise, als einkommen angerechnet. einspruch abgelehnt.
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