mary895
Hallo Frau Bader, mein Sohn wird im Februar 2023 3 Jahre und hat somit einen Anspruch auf einen Kindergarten Platz. Nun ist es aber so das die zwei Kindergarten in unserer Gemeinde voll sind. Ich habe mein Sohn auch in den Kindergarten in der Nachbar Gemeinde angemeldet. Die haben aber ein höheres Beitrag. Falls da ein Platz frei wäre, muss ich den Beitrag selbst bezahlen oder werden die Kosten von unserer Gemeinde übernommen? In Februar 2023 endet auch meine Elternzeit und bin somit wieder Berufstätig. Was passiert mit meiner Arbeitsstelle wenn mein Sohn kein Betreuungsplatz hat und ich ihn bis September 2023 selber zu Hause Betreuen muss? Vielen Dank für Ihre Antwort Liebe Grüße
Hallo, einen Anspruch haben Sie ab dem 1. Geb. Wenn er zum 3. Geb. gehen soll und die KiGas voll sind, ist das Problem der Gemeinde, nicht Ihres. Schreiben Sie (ruhig jetzt schon) die Gemeinde an und setzen Sie eine Frist von 3 Wo., um Ihnen einen Platz zuzuweisen. Drohen Sie mit Schadensersatzansprüchen, wenn die Frist verstrichen sind, Sie können den Platz einklagen. Liebe Grüße NB
Suomi
Wenn Du ihn Zuhause betreuen musst, dann musst Du entweder kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen. Dein AG kann ja nichts dafür, dass Du keinen Platz hast. Davon abgesehen würde ich mich zügig an die Gemeinde wenden, schließlich hast Du bereits seit dem 1. Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung. Ich würde das schriftlich und telefonisch machen und darauf hinweisen, dass Du ansonsten rechtliche Schritte einleiten wirst.
Mamamaike
Hallo, pass mal auf, dass die Nachbargemeinde Dein Kind wirklich annimmt. Üblicherweise tun die das nämlich nicht, weil überall Platzmangel herrscht. Und dass Du schon "einen Platz hast", heißt noch gar nichts, die Plätze werden von der Gemeinde verteilt, aber die Kindergarten merken das dann kurz vor knapp und lehnen ab. Wende Dich so schnell wie möglich schriftlich an Deine Gemeinde und zeige direkt im ersten Schreiben die Konsequenzen auf (wenn kein Platz, dann Betreuung durch bei Kostenübernahme durch die Gemeinde). Viele Grüße
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