Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Sohn, 51/2 Jahre alt ist gestern nach dem Kindergarten mit einem Stock am Auto einer anderen Mama hängengeblieben. Nun ziert die hintere Türe ein langer Kratzer. Natürlich ist die Mutter nicht begeistert. Nun meine rein rechtliche Frage: Deckt dies die Haftpflichtversicherung oder zählt hier die 7-Jahre Klausel. Können bzw. müssen wir für den Schaden rein rechtlich aufkommen? Ich würde mich umgekehrt natürlich auch ärgern, aber es sind ja schließlich Kinder, die man nicht ständig an der Leine führen kann. Wir haben auch angeboten, selber den Kratzer rauszupolieren. Noch haben wir uns nicht geeinigt. Ich mag ungern Streit mit der Mutter haben, aber alles einfach bezahlen sehe ich irgendwo auch nicht ein. Ich selber war zum Tatzeitpunkt nicht dabei, eine andere Mutter will Zeuge gewesen sein. Angeblich soll es 150,- EUR kosten. Wie sollten wir uns verhalten? Was raten Sie mir? Danke Astrosternle
Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Habe ich nun meine Aufsichtspflicht verletzt? Er geht öfters voraus und hat noch nie etwas beschädigt oder angestellt. Ich denke auch nicht, daß er wußte, was er mit dem Stock anrichten kann. Er ist zwar ein lebhaftes Kind, aber kann mir in diesem Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgesagt werden? Wenn ja, trägt dann meine Haftpflicht den Schaden oder muß ich das dann zahlen? Danke Astrosternle PS: Ich hatte noch nie einen Anspruch gegen meine Versicherung und mein Sohn geht jetzt schon 3 Jahre in den Kindergarten und jetzt sowas!
Mitglied inaktiv
Mach es doch ganz einfach: Reiche den schaden bei Deiner Privathaftpflichtversicherung ein. Bis Du haftpflichtig (und deckt die Vers. den schaden9 dann wird er ersetzt. Ansonsten wird die Versicherung der Mutter schon erzählen, was gezahlt werden muß oder auch nicht. Das ist immer eine sehr elegante Lösung dieser blöden Situation. Viele Grüße Désirée P. S. es gibt inzw. auch Versicherungen, die auch Schäden von Kindern unter 7 J. übernehmen.
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Nochmal ein nachteag dazu. Kind ist 1,5 jahre alt und geparkt wurde beim drogeriemarkt dm , deichmann, takko. Ght das überhaupt mit bildern anzuzeigen? Ich meine jeder kann bilder machen und es beim jungendamt vorzeigen oder so.
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Vorbeilaufen kit dem Rajzen beschaedigt. Folgende Situation, Muetter holen die Sproesslinge von der KiTa ab und parken das Auto direkt in einer Kurve auf sem Buergersteig. Den nach Hause kaufenden kids bleiben nur 2 Moeglichketen: am Auto vorbeiquetschen oder auf die Str Ausweichen und in einer nicht gut uebersichtliche Kurve vorbeilaufen. Muetter ...
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