Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und alle anderen... Ich schon wieder.... Habe ja schon tausend fragen zu. Inventar gestellt...jetzt stellt sich noch die Frage von unserem Auto. Wir haben es in unserer Beziehung gekauft bzw zahlen es noch ab, also vor der Ehe. Es läuft auf meinem Mann. Jetzt hat mein Mann in der Trennungsphase uns das Auto einfach weggenommen. Wir sind darauf Aber angewiesen und ich habe es auch meist genutzt mit den Kindern. Er ist zur Arbeit mit dem Fahrrad oder der Bahn. Ich habe es für alles genutzt. Jetzt habe ich immer gelesen, dass auch wenn es in seinem Eigentum steht, nicht nur sein ist, gerade weil er es seltener genutzt hat als wir. Wie ist die Sachlage? Habe ich Anspruch auf Entschädigung, weil ich mir ein neues Auto kaufen musste?
Hallo, entscheidend ist, zu welchem Zwecke der Wagen angeschafft wurde. Lassen Sie sich vor Ort beraten, das Gericht kann Ihnen den Wagen zuweisen - die entscheiden im Einzelfall. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
wer bedient den kredit? wer hat den kfz-brief? er ist aktuell besitzer des wagens, eigentümer seid ihr evtl. beide. wer den brief hat, hat die besseren karten, es sei denn, du kannst nachweisen dass ihr beide zu gleichen teilen abbezahlt habt. dann musst du die herausgabe fordern. wer das auto in der hauptsache genutzt hat, ist nur bei der anrechnung von schulden relevant.
Mitglied inaktiv
Sorry aber gehe DRINGEND zum Anwalt vor Ort. NUR DIESER KANN DIR HELFEN!!!! Notfalls falls ihr euch nicht einigen könnt setzte ein Gericht eben fest wer was und wie nutzen darf bis zur endgültigen Scheidung. Was nutzt es dir wenn Fr. Bader hier sagt, darf er nicht, wenn dein Mann das Auto bereits verkauft hat oder sich weigert es heraus zu rücken. Dann stehst du da und kannst doch nichts machen. Wobei ich auch sagen würde, das wenn du nicht nachweisen kannst das du es nur genutzt hast du schlechte Karten haben wirst. Er steht drin, also muss da schon mehr kommen deinerseits.
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