Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich als getrennt lebender Vater Elternzeit in Anspruch nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich als getrennt lebender Vater Elternzeit in Anspruch nehmen?

Paska

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Meine schwangere Freundin-Freundin geht zurück nach Siegen, Ich allerdings möchte nicht dorthin, nun sind wir getrennt und werde zurück nach Herford gehen. Da Sie nach dem Mutterschutz wieder Arbeiten geht (das steht fest), möchte ich die Elternzeit in Anspruch nehmen und das Kind zu mir holen. Wie stehen da meine Chancen??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Elternzeit können Sie nur nehmen, wenn Sie mit dem Kind zusammen leben. Was meinen Sie mit "das Kind zu mir holen"? Liebe Grüße, NB


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