Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch alte Position nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch alte Position nach Elternzeit

Benita

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Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mich anderweitig einsetzen? Und was wäre, wenn ich die Stunden reduzieren würde? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn im Vertrag Teamleiter steht, haben Sie Anspruch auf eine Stelle als Teamleiter. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, Du hast keinen Anspruch auf genau die gleiche Stelle, du hast allerdings Anspruch auf eine gleichwertige Stelle: gleichwertige Aufgaben als Teamleiterin, gleichwertige Team Größe, etc. Etwas anderes ist es jedoch, wenn du den Vertrag von deiner Seite aus ändern möchtest, in deinem Fall möchtest du die Stunden reduzieren. Dann kann der Arbeitgeber aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen, was bei einer Teamleitung aus meiner Sicht möglich ist, wenn es keine anderen Teamleiter mit ähnlicher reduzierter Stundenzahl gibt. Alles Gute.


Pamo

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Désirée, bei meinem AG wird es so gehandhabt, dass man nach einer EZ von weniger als 12 Monaten Anspruch auf die selbe Stelle hat und nicht nur eine vergleichbare Stelle. Ist das geltendes Recht oder nur eine Besonderheit meines AG?


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