Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jugendamt hat Kita Gebühr falsch berechnet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jugendamt hat Kita Gebühr falsch berechnet

misses-cat

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HalLo Frau Bader, Die letzten Jahre hat Sachbearbeiterin A die Kita und tagesmutter Beitrag berechnet, da wir einen Kinderfreibetrag von 4,5 haben ( drei Mal 0,5 von den Kindern die ich mitgebracht habe und drei Mal einen von den Kindern die ich mit meinem Ehemann habe), dadurch ist immer rausgekommen das wir keinen Beitrag zahlen müssen. So jetzt kommt neu Sachbearbeiterin b und die sagt das würde falsch berechnet, die drei Mal 0,5 dürften nicht mitgezählt werden da mein Mann nicht der leibliche Vater sei. Somit würde sie eine Neuberechnung machen ( mit den gleichen Daten die auch Sachbearbeiterin A hatte, sie legt sie nur anders aus unterschlagen haben wir nix) und uns schon grob gesagt das wir 2500€ nachzahlen müssten!!! Meine Frage ist darf das die Sachbearbeiterin??? Wir haben keinen Fehler gemacht, nix unterschlagen oder verheimlicht. Der Fall war ja geschlossen und der Fehler lag nicht bei uns. Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Verschulden ist hier unerheblich. Frage ist, ob es falsch ist (was ich nicht beurteilen kann) - dann kann es evtl. verjährt sein - wie lange ist es denn her? Liebe Grüße NB


chrissicat

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Es spielt keine Rolle, bei wem der Fehler lag. Solange das Amt die Frist einhält, können sie die Berechnung korrigieren. Ggf. könnt ihr eine Ratenzahlung vereinbaren, sollte es tatsächlich zu einer solch hohen Nachforderung kommen.


Felica

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Was ich mich frage, Kinderfreibetrag ist doch Sache des Finanzamtes, nicht des JA. Also wie wollen die beurteilen ob das falsch ist. Ich denke mal die haben das falsche Einkommen angesetzt, oder? Und auch das würde ich dann mal hinterfragen und eine Etage höher gehen. Die sollen das dann prüfen. Den woher sollst du wissen welche der beiden nun richtig liegt?


HeyDu!

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Es gibt doch mit Sicherheit einen Bescheid? In diesem stand 0€ oder Platz kostenfrei... Auf welcher Grundlage ist der erstellt...? Für mich klingt es nach nach Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes. §48 Abs. 1 VwVfG. Geht nur unter bestimmten Voraussetzungen für die Vergangenheit... (Die Behörde behauptet ja jetzt die Entscheidung hätte so nie getroffen werden dürfen, also kein Widerruf nach 49 sondern Rücknahme nach 48.) Man kann hier aber nur die richtige Grundlage finden, wenn man Details zum ursprünglichen Bescheid kennt. Also ohne Gewähr. Nur als Idee...


HeyDu!

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Gab's keinen Bescheid, dann kannst Du den Gedanken von mir wieder vergessen ;-)


misses-cat

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Wir haben alles pünktlich abgeben, nix verheimlicht. Der Unterschied ist das Sachbearbeiterin A halt 4,5 Freibeträge genommen hat und Sachbearbeiterin b nur 2 nehmen will ( etwas was niemand versteht mein Mann und ich vlhaben drei gemeinsame Kinder also doch wenigstens 3 Freibeträge). Naja wir werden auf jedenfall Wiederspruch einlegen und dabei geht es uns nur in zweiter Linie ums Geld im Moment haben wir das Gefühl das eine totale Willkür von Seiten der Behörde kommt. Lg


luvi

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Hallo, Oben hast du davon geschrieben, dass sie die 3 halben Freibeträge nicht berücksichtigt. Das hört sich ja gleich noch mal anders an, wenn das nur 2 sind. Hattet ihr evtl. 2 Kinder zur gleichen Zeit im Kindergarten? Und deshalb die 2 Freibeträge? Ich würde Widerspruch einlegen. Mich an die nächsthöhere Stelle wenden. Warum werden eigentlich nur die Kinder deines Mannes berücksichtigt? Hat nur er Einkommen in der Zeit? Wohnen die Kinder aus erster Ehe nicht bei euch? LG luvi


misses-cat

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Mein Mann meinte vorhin zwei , aber ich würde auch drei nicht verstehen. In dem Jugendamt ist immer ein riesen Durcheinander, ich komm da nicht mehr hinter. Ich habe in der Zeit gearbeitet, alle Kinder leben bei uns. Warum nur unsere gemeinsamen Kinder berücksichtigt werden konnte uns auch nicht beantwortet werden. Es wird wohl auf Wiederspruch hinaus laufen , einfach so zahlen werden wir nicht.


cube

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"Die anerkannten steuerlichen Kinderfreibeträge nach § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) werden ab dem dritten Kind vom ermittelten Einkommen abgezogen. Als Nachweis wird der aktuelle Einkommensteuerbescheid benötigt. Kinderfreibeträge des ersten und zweiten Kindes werden nicht abgezogen." Bei getrennt lebenden Eltern wird der halbe Freibetrag angesetzt. Heißt also eigentlich, das die Berechnung tatsächlich falsch war. Frage wäre nun für mich, welche Kinder nun zur Bestimmung "ab dem 3. Kind" maßgeblich sind - deine "mitgebrachten", wo weniger Freibetrag anfällt oder die eigenen mit vollem Freibetrag.


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