LiFiNi
Hallo ihr lieben Vielleicht hat jemand Erfahrung oder kennt sich aus Ich habe im Dezember 2020 ein Kind bekommen. Zu der Zeit war ich im Leitungs Bezug des Jobcenters (& bin es auch jetzt noch). Seit nun 22 Monaten rechnet mir das Jobcenter 177 Euro Unterhaltsvorschuss Leistungen voll auf meinen Regelsatz als Einkommen an & das obwohl ich nachweislich in den vergangenen 22 Monaten weder UVG noch andere Unterhalts Leistungen erhalten/bezogen habe. Das zuständige Amt für UVG Leistungen hat dies auch bestätigt beim Jobcenter. Ich habe per Email darauf aufmerksam gemacht und darum gebeten dies zu prüfen (nach einem Telefonat mit der Hotline und dem Hinweis ich möge eine Email Schicken). 22 Monate a 177 Euro ergeben eine Gesamtsumme von unfassbaren 3894€ (!!!!!) Die mir fälschlicherweise von meinem Regelsatz über die vergangenen Monate abgezogen wurden. Nun ist meine Frage , hatte jemand bereits eine ähnliche Situation? Gab es eine Nachzahlung? Oder "Pech" gehabt. UVG habe ich im Oktober 2022 nun beantragen können nachdem der Erzeuger die Vaterschaft endlich anerkannt hat (und nein vorher Bestand kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss -antrag habe ich 2021 bereits schon einmal gestellt, Ablehnung liegt mir & auch dem Jobcenter vor) Vielleicht hat auch jemand Tipps was ich machen kann um zu meinem Recht zu kommen? Liebe Grüße und bleibt alle gesund
Hallo, es muss geklärt werden, warum der UV nicht gezahlt wurde, das ist die zentrale Frage. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Mit welcher Begründung wurde es denn abgelehnt damals? Das ist unabhängig ob schon anerkannt oder nicht, ich bekam ihn damals lange vor der (gerichtlichen) Anerkennung der Vaterschaft.
Berlin!
UHV wird grundsätzlich auch dann gewährt, wenn die Vaterschaft ungeklärt ist und sogar, wenn der Vater verstorben ist. Es ist möglich, dass das JC Deine Leistungen in Höhe des fiktiven UHV gekürzt hat. Aus der Ferne, ohne Kenntnis aller Unterlagen und Bescheide, ist es schwer, etwas zu raten. Spontan würde ich sagen, hättest Du formal Widerspruch erheben müssen und die Sache nicht fast 2 Jahre laufen lassen dürfen. Suche dr vor Ort eine Anwältin, die dir weiterhilft. Es geht ja um einiges.
Eulen2020
Stell einen Antrag auf Überprüfung nach Paragraph 44 SGB X. Zumindest für den Zeitraum ab 01/2021 ist das noch möglich. Wie konnte das denn aber nicht auffallen über 2 Jahre lang? Im berechnungsbogen steht doch wS angerechnet wird....
Kaiserschmarrn
Wenn ich aus der Erfahrung heraus mutmaßen müsste, tippe ich auch fehlende Mitwirkung bei UVG in Angelegenheit der Klärung der Vaterschaft. Dann wurde abgelehnt und weil die Ablehnung nicht hätte sein müssen, hat das Jobcenter fiktiv angerechnet. Aber nur reine Mutmaßungen. Denn Anspruch auf UVG hat man auch dann, wenn die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, vorausgesetzt, man wirkt mit und verschleiert nicht noch. 22 Monate später erst einen Terz machen, und die Schuld anderen geben wollen, finde ich sehr unangemessen. Wenn man knapp bei Kasse ist, fällt das spätestens einen Monat später auf.
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