JungeMamix3
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt für den Unterhalt meiner beiden Söhne beauftragt. Ich erhalte Uvg Leistungen (236€ pro Kind) und der Kindsvater zahlt pro Kind 368€ an das Jugendamt. Nun erhalte ich immer zum Ende vom Monat die 236€ und sobald der Vater den Unterhalt an das Jugendamt überweisen hat erhalte ich nochmal 132€ pro Kind. Einen Unterhaltstitel habe ich, allerdings steht hier kein festes Datum bis wann der Kindsvater den Unterhalt überweisen muss. Wir haben mittlerweile den 10. und bisher ging der Unterhalt nicht ein. Bis wann hat der Kindesvater Zeit, diesen zu überweisen ? Zusätzlich wollte ich noch Fragen, ob das so üblich ist...der Kindsvater hat bereits für Mai 368€ pro Kind gezahlt allerdings habe ich dort nur die 236€ pro Kind erhalten, auf Nachfrage hieß es vom Jugendamt, dass die restlichen 164 € an die UVG Kasse gingen zur Tilgung. Liebe Grüße und vielen Dank im voraus.
Hallo, nein, mit laufendem Unterhalt wird nicht die Schuld des Vaters getilgt. Sie sollten sich einen Titel beschaffen, wenn er unregelmäßig zahlt. Das kann die Beistandschaft tun. Liebe Grüße NB
desireekk
Schau mal hier: https://www.rechtsportal.de/Familienrecht/Bibliothek/Lexika/Lexikon-des-Unterhaltsrechts/F/Faelligkeit-des-Unterhalts-1361-Abs.-4-1585-Abs.-1-Satz-2-1612-Abs.-3-Satz-1-BGB
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