Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist Unterhaltsvorschussbetrug für den Putativvater strafbar?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Ist Unterhaltsvorschussbetrug für den Putativvater strafbar?

DerSuperThomas

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Folgende Situation: Frau hat ONS unter Alkohol, wird schwanger und hat keine Ahnung, wer der Erzeuger ist - nun stellt sich ein mittelloser Mann für die Vaterschaftsanerkennung zur Verfügung, damit die Mutter Unterhaltsvorschuss kassieren kann. Vom Mann kann sowieso niemals etwas geholt werden, das war beiden Parteien von Anfang an schon klar. Macht sich hier jemand strafbar und falls ja, in welchem Umfang und welcher Tragweite?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Putativvater heißt, dass er der vermeintliche Vater ist was in Ihrer Konstellation ja gerade nicht der Fall ist. Ich bin kein Strafrechtler. Beide versichern ja, das die Angaben zur Vaterschaft richtig sind. Das hat genauso strafrechtliche Relevaz wie der Betrug zum Nachteil des Staates (der Vater wurde ja nur angegeben, um Leistungen zu bekommen). Ich zitiere mich mal selbst aus einem älteren Post: Mache eigentlich kein Strafrecht und habe mir jetzt extra den Kommentar dazu gezogen. § 169 Personenstandsfälschung (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Personenstand = Vaterschaft Führung von Personenstandsregister = Standesamt Falsch angibt = ist nicht der Vater Geschütztes Rechtsgut ist das Allgemeininteresse an der Feststellbarkeit des Personenstandes als Grundlage für Rechtsbeziehungen (zB Erbrecht) , daneben auch die Interessen des Betroffenen. (Kommentar zum StgB, Dreher/Tröndle, 59. Auflage 2012, § 169, Rdn. 1) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, § 1594 BGB. Liebe Grüße NB


mellomania

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der vater wird ja dann eingetragen als vater. das könnte sein pech sein wenn es um verpflichtungen dem kind gegenüber geht, oder? und sozialbetrug ist strafbar. wenn ein vaterschaftstest verlangt wird und es rauskommt dass er nicht der vater ist. na dann wirds spaßig. wer kommt bitte auf solche ideen? da geht es um erbe und was weiß ich was, noch jahre lang!


cube

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Ähm ja? Du gibst dich wissentlich der Tatsache, das du NICHT der Vater bist, als Vater aus. Davon ab: in der Geburtsurkunde - die Kind irgendwann auch mal brauchen wird - steht dann ein Vater drin. Kind wird aber erklärt, dass dieser Typ gar nicht der Vater ist, man das nur so gesagt hat. Mhh... Und: einmal als Vater eingetragen geht es doch nicht nur um Unterhalt. Erbrecht kommt auch noch dazu. Evt. die Verpflichtung des Kindes, für diesen Menschen im Alter aufkommen zu müssen etc. Ich als Kind würde mich "bedanken", wenn da so ein Schindluder mit meiner Abstammung/Herkunft getrieben würde. Ach ja: und woher weißt du jetzt schon, dass dieser Mann niemals Unterhalt wird zahlen können? Weil er so arbeitsscheu ist oder wie? Und wenn doch? Dann steht das Amt sofort auf der Matte. Ach ja: und als "Vater" hat man übrigens eine erhöhte Erwerbsobliegenheit - kann sein, dass das Amt dann sofort Druck macht, wieder in Lohn und Brot zu kommen.


HeyDu!

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Die Mutter kann auch ohne einen Erzeuger zu kennen Unterhaltsvorschuss kassieren. Sie weiß es nicht und gut. Ein irrer Plan, sinnlos auch... bzgl. Erbe und Unterhalt wurde ja bereits alles gesagt. Ich ergänze Zahlungen fürs Pflegeheim und die Beerdigung des Nichtvaters...


DerSuperThomas

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Danke für die bisherigen (sinn- und nutzlosen) Antworten auf Fragen, die überhaupt nicht gestellt wurden. Dann werde ich wohl doch einen Profi fragen müssen. Ciao!


cube

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§ 169 Personenstandsfälschung (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Abgesehen davon: auch, wenn das kaum mit einer Freiheitsstrafe geahndet würde - der moralische Aspekt gegenüber dem Kind und dem, was das Kind dadurch auch an Nachteilen haben könnte bzw. hat ist nicht unerheblich. Armes Kind, bei dem den Eltern das total egal ist und es nur um Kohle geht.


zweizwerge

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Also, die Antwor auf die Frage ist natürlich, wie aus den bisherigen Anworten schon hervorgeht: ja. Eine Falschaussage zu unterschreiben ist nie eine gute Idee, weder für Mutter noch den angeblichen Vater.


Berlin!

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Die Antwort ist sowas von klar: JA! Natürlich macht man sich da strafbar. Auf Anhieb, ohne, dass ich jetzt alle Tatbestände durchgeprüft habe: § 263 StGB, Betrug § 271 StGB, Mittelbare Falschbeurkundung §§ 153-156, (Falsch-)aussagedelikte Das gilt nur für den Falschvater. Die Mutter macht sich der Anstiftung und/oder Beihilfe zu all diesen Dingen strafbar. Und die zivilrechtlichen Folgen kommen noch dazu. Da gehts aber nur um Geld, dafür dann ein Leben lang. Ganz ehrlich: wie blöd kann man sein?


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