Sanny!
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Fall ist etwas komplizierter. Wie verhält sich das wenn der Kindesvater die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat( wahrscheinlich auch nicht wird) und ich aber Unterhaltsvorschuss beantrage? Er hat keine Meldeadresse. Ich weiss zwar wo er sich aufhält aber er möchte nicht das ich es dem Jugendamt sage.( kündigt an das ich Konsequenzen tragen muss) Nun weiss ich nicht was ich machen soll. Reicht es wenn ich dem Jugendamt: Name, Geburtsdatum und o.f.Wohnsitz angebe? Und was würde mit ihm passieren wenn ich die Adresse angebe und er auf nichts vom Jugendamt oder Gericht reagiert? Bin verzweifelt und habe Angst vor den angekündigten Konsequenzen. Bitte um dringenden Rat. Liebe Grüße
Hallo, das geht natürlich nicht. Der Vater ist zuständig und nicht der Staat. Der will den Unterhaltsvorschuss vom KV zurück. Sie müssen an Eides statt versichern, dass Sie nicht wissen, wo er ist und machen sich strafbar, wenn Sie es verschweigen. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, wenn er Dich bedroht, sammle Beweise und schalte die Polizei ein. Viele Grüße
mellomania
du kannst das so nicht machen. wenn du den vater kennst, gibst du ihn bei der geburt an. die wenden sich an ihn und wenn er nicht zahlen kann, erhälst du UV. du kannst aber keinen UV benatragen obwohl du weißt wer der vater ist. teile dem JA mit, dass er dich bedroht. ob er reagiert wenn die sich an ihn wenden ist nicht deine sache, da kümmern die sich drum.
WonderWoman
eine vaterschaftsanerkennung ist nicht notwendig. du solltest aber alles angeben was du zum kv weisst. wenn du seine adresse nicht kennst gibst du das so an. es kann sein dass das ja darauf besteht dass du eine beistandschaft einrichtest damit du uvg bekommst. rechtlich entbehrt das zwar jeder grundlage (auch wenn das ja gerne was anderes behauptet) aber ich würde es in einem fall wie deinem dennoch raten. @ mellomania: die ap hat doch nirgendwo gesagt dass sie plant den kv nicht anzugeben. sie mag nur nicht sagen dass sie weiß wo er wohnt aber nicht polizeilich gemeldet ist. auf ihre eigentliche frage, nämlich ob der kv die vaterschaft anerkennen muss für das uvg, bist du mit keinem wort eingegangen. es ist ja nett wenn du gerne antworten gibst auf fragen die nie gestellt wurden aber ich fände es angemessen wenn dann wenigstens auch mal eine antwort auf die tatsächlich gestellten fragen käme. und wenn du schon ungebetene antworten auf ungestellte fragen verteilst mache ich das mal auch so: ich finde dein online-verhalten bezüglich quantität und qualität bedenklich und würde mir sorgen machen wenn du meine freundin wärst. kannst du mit jemandem reden?
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