Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Cani33

Beitrag melden

Hallo, ich befinde mich seit gestern im individuellen Beschäftigungsverbot aus gesundheitlichen Gründen. Heute habe ich erfahren, dass meine Firma in Kurzarbeit geht. Ich weiß nicht wann oder wie lange. Bekomme ich jetzt trotzdem mein normales Gehalt, oder wirkt sich die Kurzarbeit auch auf mein Gehalt aus? Wenn ich den Text bei § 11 MuSchG, Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten richtig verstanden habe, hat die Kurzarbeit keine Auswirkungen. Ist das so richtig? Danke vorab für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es nicht im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung andrs geregelt ist (was eher selten der Falls ein dürfte) gilt es für alle. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frage wurde schon gestellt und Frau Bader hat sie beantwortet: du bekommst dann auch nur Kurzarbeitergeld. Sonst wärst du ja mit der Schwangerschaft bevorteilt


Cani33

Beitrag melden

Das ist wo nachzulesen?


Cani33

Beitrag melden

Lohnfortzahlung Bestehen generelle oder individuelle Beschäftigungsverbote, darf das keine finanziellen Nachteile für die werdende Mutter zur Folge haben. Das heißt, der Arbeitgeber muss das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft, einschließlich Schicht-und Überstundenzuschläge, weiter bezahlen. Lohnerhöhung Verdiensterhöhungen, zum Beispiel durch Tarifabschlüsse, müssen auf jeden Fall weiter gegeben werden. Unverschuldete Verdienstkürzungen hingegen, zum Beispiel durch Kurzarbeit, bleiben unberücksichtigt. Wenn ich danach gehe, muss ich mein normales Gehalt weiter bekommen. Ich wende mich aber zusätzlich an unseren Betriebsrat


mellomania

Beitrag melden

und wenn dein AG kurzarbeitergeld zahlt erhälst du natürlich auch welches. du hättest sonst eine vorteil. schau bitte ein paar fragen weiter unten, da wurde genau das gleiche gefragt. wenn du ohne bv jetzt kurzarbeitergeld bekommen würdest, bekommst du das logischweise mit bv eben auch. da kann dir der betriebsrat nichts anderes dazu sagen, da es geltendes recht ist.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hier der zitierte Link aus dem anderen Post an *Noah...* Da die Kurzarbeit nicht durch deine Schwangerschaft entsteht, sondern allgemein für alle gilt, ist der damit verbundene Einkommensverlust nicht durch ein BV auszugleichen. siehe unter Anderem hier: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/9230 "Die nach dem Mutterschutzgesetz zur Entgeltsicherung dienenden Vorschriften sollen die unter Mutterschutz stehende Arbeitnehmerin vor Nachteilen aus ihrer Mutterschaft schützen, nicht jedoch eine Verdienstsicherung bringen, die sich unabhängig von sonstigen Entwicklungen des Arbeitsverhältnisses im Betrieb ergibt."


-Talia-

Beitrag melden

Dein kopierter Text bedeutet: Wenn du vor der Schwangerschaft Kurzarbeitergeld bekommen hättest, jetzt aber wieder normal, würde das Kurzarbeitergeld nicht berücksichtigt bei der Berechnung dessen, was du jetzt im BV bekommst. (Sonst wärst du ja benachteiligt, weil du ohne Schwangerschaft bzw ohne BV ja wieder normales Gehalt kriegen würdest) Es gilt immer: man bekommt das, was man auch ohne BV bekommen würde. In deinem Fall jetzt also das Kurzarbeitergeld. Sonst hättest du ja wiederum einen Vorteil durch die Schwangerschaft.


Cani33

Beitrag melden

Da bin ich ja froh, dass ich mich bei unserem Betriebsrat erkundigt habe. In meinem Betrieb gibt es für diesen Fall eine Betriebsvereinbarung, die schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, aus der Kurzarbeit ausschließlich um finanzielle Einbußen zu verhindern. Hab das ganze jetzt auch schriftlich per Mail bekommen, das mich das nicht betrifft


danni4982

Beitrag melden

Bekommt man dann im BV auch Kurzarbeitsgeld von der Agentur für Arbeit (obwohl man dann ja gar nicht in Kurzarbeit ist) oder muss der AG einem die Summe aus geringerem Gehalt + Kurzarbeitsgeld fortzahlen? Die Frage stelle ich mir gerade, da ich nicht weiß, wie das Elterngeld dann berechnet wird. Bei der 2. Variante wäre es ja besser für die Schwangere.


Schwabbel

Beitrag melden

Die Antwort ist nicht ganz richtig Habe heute mit Agentur für Arbeit für Arbeitgeber gesprochen.. Aok... Techniker kk... Und barmer.... Es gibt dazu noch keine Regelungen weil es eine Ausnahmesituation ist... Es wird noch alles besprochen und sie hoffen das sie bis zur 14 kw die Antwort darauf haben Das ist der aktuelle Stand


Corey

Beitrag melden

Hallo. Gibt es jetzt eine Antwort von AOK oder Arbeitsagentur?


Dania2020

Beitrag melden

Hallo, also ich habe das gleiche Problem. Seit 14.01.2020 in betrieblichen BV. Jetzt soll zum 01.04. Kurzarbeit eingeführt werden wg Corona. Habe dann argumentiert, dass ich das nicht verstehe, weil meine Aufwendungen werden ja von der Krankenkasse bereits übernommen. Und ich hätte dann jetzt Lohn-Ausfälle und in der Elternzeit dann auch wieder... Darauf hin habe ich nun mit der Agentur gesprochen und dem BAMS Bundesministerium für Arbeit und Soziales, was die Neuerung in der Krise hierzu ganz oben herausgibt und steuert. Die waren super nett und bestätigten meine Annahme VOLLKOMMEN. Schwangere im BV sind hierzu geschützt (egal ob betriebliches BV oder individuelles), sie sind von der Kurzarbeit ausgeschlossen. Denn diese haben keinen Arbeitsaufall der nun in Kraft treten kann, für welchen KA beantragt werden müsste, denn dieser ist bereits mit der BV in Kraft getreten und geregelt über Mutterschutzlohn und Erstattung der Krankenkasse. Insofern nichts unterschreiben und keine Angst haben, der Mutterschutzlohn muss ohne Einbußen weiterhin gezahlt werden wie bisher. Die Dame sagte man kann den Arbeitgeber immer gerne auf die BAMS verweisen. Dort können Sie die selbe Info bekommen. Hier für bundesweit die kostenlose Bürgerhotline BAMS Arbeitsrecht dazu- Mo-Fr 08-20 Uhr 030 221 991 004 Habt trotz allem eine wunderschöne SS, bleibt alle gesund und eine Sorge weniger zu diesen Zeiten.


Sinjaleh

Beitrag melden

Hallo zusammen, ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich komme gerade vom Frauenarzt, der mir ein individuelles absolutes Beschäftigungsverbot ausgestellt hat, da bei mir eine akute Zytomegalieinfektion diagnostiziert wurde. Nun mache ich mir Gedanken, da ich hörte, dass auch bei mir auf der Arbeit bald Kurzarbeit eingeführt werden soll. Bisher war ich nur krankgeschrieben und erhielt Krankengeld. Weiß jemand wie das nun im BV weiterläuft? Von wem erhalte ich Geld? Und kann die Aussage von meiner Vorrednerin noch jemand bestätigen oder habt ihr andere Informationen?


Steffi B

Beitrag melden

Hallo alle miteinander, leider betrifft mich dieses Thema auch ich befinde mich seit November im BV und mein AG schickte mir auch so eine Vereinbarung mit der KA die ab 1.4. laufen beginnen soll! Ich hatte mit einer Anwältin telefoniert die meinte das ich als Schwangere nicht bevorzugt und benachteiligt werden durfte d.h. wenn es meinen Kollegen so ergeht dann mir auch, wenn ich diese Vereinbarung nicht unterzeichnen würde, könnte ich im Nachgang deswegen gekündigt werden, denn wenn bis zum ET irgendwas schief geht mit der kleinen (man will es nicht hoffen) bin ich in keinem Kündigungsschutz mehr und mir würde mit der Kündigung gedroht... nun weiß ich nicht was ich machen soll weil ja oben geschrieben wurde das man es nicht unterschreiben soll! Es muss bis 31.3. beim AG vorliegen.


L_999

Beitrag melden

Ich habe heute früh auch beim BMAS angerufen und mir haben sie auch gesagt, dass wir als Schwangere im Beschäftigungsverbot geschützt und nicht betroffen sind. Ich habe meinen AG die Telefonnummer gegeben, damit er dort selbst anrufen kann und das haben sie jetzt gemacht und es funktioniert. Icb bekomme mein Gehalt normal weiter.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra ...

Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?

Guten Tag Frau Bader, muss man bei individuellem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt und dieser stimmt im Sinne der Erholung einer Urlaubsreise ins Ausland zu, diesen Urlaub dem Arbeitgeber melden? Muss zudem die Unbedenklichkeitserklärung vom Frauenarzt schriftlich ausgestellt werden, für den Fall, dass es im Ausland zum Einsatz der Kranke ...

Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre alt und habe nach 3 Fehlgeburten Diagnose: Habituelle Aborte. Aktuell bin ich wieder schwanger. Kann das der Grund für individuelles BV für die ganze Schwangerschaft sein? Ich arbeite im Krankenhaus und habe außerdem sehr große Belastung , viel Stress und Kontakt mit Kinder, die auch erkältet sein können ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...

Sehr geehrte Frau Bader.  Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...

Schönen guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das individuelle Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Angestellten Verhältnisse und habe nun vom Hauptarbeitgeber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot für JEDE Tätigkeit erhalten. Kann diese Attest auch beim Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit so eingereicht werden und wäre dies hier ...

Hallo, Mir wurde vor 2 Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem ich mehrere Wochen krank war. Ich hab von Anfang an unter starker Übelkeit gelitten und konnte dem Druck auf der Arbeit schon vor der Schwangerschaft kaum noch standhalten. Seitdem ich schwanger bin, konnte ich noch 2 Wochen arbeiten, aber danach ging ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin einfach nur neugierig.  Auf einer arbeitsrechtlichen Schulung wurde mir durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erklärt, dass der Arbeitgeber praktisch keine Handhabe hat, wenn einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgestellt wird.  Das irritiert mich, da ich hier i ...