sophiamialy
Hallo, Mir wurde vor 2 Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen, nachdem ich mehrere Wochen krank war. Ich hab von Anfang an unter starker Übelkeit gelitten und konnte dem Druck auf der Arbeit schon vor der Schwangerschaft kaum noch standhalten. Seitdem ich schwanger bin, konnte ich noch 2 Wochen arbeiten, aber danach ging leider gar nichts mehr. Deshalb hatte mir mein Arzt, obwohl ich im Büro arbeite, ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Mein Chef hat auf die Mitteilung meiner Schwangerschaft schon sehr schlecht reagiert, seit ich im BV bin, versucht er mir immer wieder indirekt Stress zu machen (Behauptet, er könne meinen Lohn nicht zahlen, zahlt falsch, etc.) Mir schlägt das alles natürlich sehr auf den Magen und es geht mir derzeit furchtbar. Mir ist übel und ich habe ständig Schmerzen, ich war trotz dem Stress immer gerne dort arbeiten. Leider ging es einfach nicht mehr. Ich habe nun Bedenken, dass er mein BV anfechten wird, nachdem ich mich wegen der Gehaltszahlung beschwert habe. Wie lange kann er dieses anfechten? Und wie stehen die Chancen, dass er es erfolgreich anfechtet? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, anfechten kann er es nicht. Er kann es in Zweifel stellen und dann wird es von einem Amtsarzt oder ähnlichem überprüft. Da Sie aber unter gesundheitlichen Schwierigkeiten leiden, ist hier die Krankschreibung das Richtige. Die Krankschreibung geht im Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wenn du unter permanenter Übelkeit leidest, dann wäre eine AU richtig gewesen und kein BV. AU greift immer vor BV und für ein BV muss du arbeitsfähig sein. Dein Chef kann das anfechten und zudem noch die Krankenkasse involvieren. Meiner Meinung nach, stehen die Chancen für ihn gut
lilly1211
Warum tust du dir das an? Verhalte dich doch einfach korrekt, melde dich wenn du arbeitsunfähig bist (und exakt das beschreibst du doch sehr genau) einfach AU und spare dir den Zirkus mit dem betrugsnahen BV. Wie lange dein Chef und die Krankenkasse das anfechten können weiß ich nicht, vermutlich solange sie zahlen sollen. Es könnte sich ja jederzeit etwas ändern.
KielSprotte
Hast du nicht kürzlich gefragt, wie du zu einem BV kommst, obwohl deine FA es dir verweigert? Ich meine der Hausarzt sollte jetzt einspringen?! Bereits damals wurde dir erklärt, dass du AU bist und somit kein BV ausgestellt werden kann. Von daher: selber schuld! Hoffentlich lässt der AG es prüfen, wenn es die KK nicht von sich aus tut (denn ein BV nach 6 Wochen AU ist doch sehr auffällig).
sophiamialy
Tatsächlich war ich das nicht.
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