Anna8483
Sehr geehrte Frau Bader... ich bin seit März aufgrund eines Bandscheibenvorfalls an der HWS krankgeschrieben im Juni wurde ich operiert ... seit Mitte April beziehe ich nun Krankengeld ... am7.9. Sollte ich per Wiederreingliederung arbeiten worauf ich mich echt gefreut habe... nun habe ich erfahren das ich in der 5SSW bin... mein Gynäkologe hat gesagt ich kann arbeiten .... also ich bin Stationsleitung im Altenheim und meine Chefin sagte das ich aufgrund der momentanen Situation sprich Corona ein Beschäftigungsverbot von ihr bekomme ... nun ist meine Angst das es finanziell echt bergab geht... ich habe ja die letzten Monate Krankengeld bezogen ... was bekomme ich jetzt an Geld ... ich weiß das bei BV der Arbeitgeber zahlt jedoch wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet... was heißt das jetzt für mich? Lieben Gruß sendet Anna
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Felica
Fpr dich bedeutet das, das du im BV das bekommst was du auch ohne dieses bekommen würdest. Wegen dem Durchschnitt, da würden wenn auch die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Nicht die 3 Monate vor Arbeitseintritt. Zudem bezieht sich das auf we hselnde Lohnzahlungen, wenn man also jeden Monat verschieden arbeitet. Bei festen Gehaltszahlungen spielt das keine Rolle. Solltest du Zulagen bekommen, die müssen weiter bezahlt werden als wenn du arbeitest. Sie werden allerdings versteuert.
Anna8483
@ felicita... die Frage ist... bekomm ich dann Zahlungen in Höhe von dem Krankengeld ? Oder den vollen Lohn ... und ich bin ja eigentlich ab 7.9-6.10. in der Wiedereingliederung ... wo ich ja theoretisch noch Krankengeld bekommen würde... aber meine Chefin hat mir bereits heute Beschäftigungsverbot ausgesprochen
Mitglied inaktiv
Wenn du offiziell krank bist, greift kein BV!!!
Felica
Wie ich schrieb. Im BV gibt es immer das was es auch ohbe dieses geben würde. Solange noch wegen AU komplett daheim gibt es nichts vom AG. Wenn die Wiedereingliederung beginnt dann in dem vereinbarten Stundenunfang. Sobald die durch ist und du ohne Schwangerschaft dann VZ arbeiten würdest bekämmst du VZ. So wäre daa korrekte Vorgehen.
Anna8483
Zur Wiedereingliederung darf ich ja garnicht antreten da dies meine Chefin verbietet...
Mitglied inaktiv
Und wenn du offiziell noch krank bist, bekommst du keinen Lohn. Sondern Krankengeld.
Anna8483
Das ist mir klar... wenn die Krankmeldung ausläuft? Bekomm ich dann normalen Lohn oder weiter eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes
Mitglied inaktiv
Dann bekommst du den Lohn wie vereinbart...
mellomania
aber halt nur, wenn du gesund bist! die krankmeldung auslaufen lassen und direkt das bv anschließen, obwohl du nicht arbeitsfähig bist geht nicht. wenn die krankmeldung verlängert wird, läuft das weiter
Ani123
Bis zum 6.9. bist du AU und zuhause. Vom 7.9.-18.10. wärest du weiter AU und in Wiedereingliederung. In den beiden Zeiten gibt es Krankengeld. Ab dem 19.10. wärest du arbeitsfähig und ab da gibt es Arbeitslohn. Während des BV gibt es das was du bekommen würdest, wenn du arbeitest. AU aufheben lassen wg. BV, das geht nicht. Und da die Wiedereingliederung schon beantragt und genehmigt ist, ist da auch nichts dran zu ändern. Es wäre allerdings auch fraglich, ob sie ohne Wiedereingliederung zurück zur Arbeit gegangen werden. Das BV kann der AG erst aussprechen, wenn sie wieder dort arbeiten; das ist mit Beginn der Wiedereingliederung. Sie können die Wiedereingliederung nicht machen, trotzdem müsste die KK erstmal zahlen.
cube
s.o. Solange diese AU gilt, darf gar kein BV ausgesprochen werden. Frage mich also gerade, wie das nun gehandhabt wird und bin gespannt, was Frau Bader dazu antwortet.
cube
dass für die Arbeitsstunden unter Wiedereingliederungs-AU ein BV ausgestellt werden müsste. Bis hin zum Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme jeweils angepasst auf die steigende Stundenzahl um dann in ein komplettes BV überzugehen. Und da frage ich mich, ob das eben rechtlich möglich ist, weil eine AU unter Wiedereingliederung - heißt ja, arbeiten ist möglich, aber unter begrenzter/steigender Stundenzahl (eigentlich ähnlich einem BV, oder?). Oder ob die WEG gecancelt werden müsste zugunsten des BV´s. Ich bin gespannt, wie man das Dilemma (zumindest erscheint es mir als solches) löst. Vernutlich aber total simpel :-)?
Anna8483
Also laut Krankenkasse bekomme ich sobald das BV ausgesprochen ist den Lohn vom Arbeitgeber ....meine jetztige Krankmeldung geht bis zum Tag wo die Wiedereingliederung startet... die Wiedereingliederung findet nicht statt und das BV tritt dann in Kraft
mellomania
bist du gesund? könntest du ohne bv arbeiten?
Mitglied inaktiv
Mir stellt sich auch die Frage: könntest du ohne Schwangerschaft denn arbeiten?ein BV setzt eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus.
mellomania
die wiedereingliederung läuft mit krankenschein. ohne bv wäre diese gestartet. daher kannst du nicht keinen krankenschein nehmen, bv und volle bezahlung. du erhälst normal das krankengeld weiter. du wärst sonst bevorteilt anderen gegenüber was nicht rechtens ist. wärst du gesund, wäre keine wiedereingliederung geplant
mellomania
ll
Mitglied inaktiv
Krankengeld so lange die wiedereingliederung geplant ist. Ab dann volles gehalt. Liebe ap, berichte bitte das ergebnis. Ich würd mir wünschen, dass es mellomaniac vor neid zerreisst.
mellomania
was hab ich mir ihr zu tun? nix. mir ist, wie anderen auch, nur die logik wichtig, was zählt und was nicht. das was du anderen wünschst ist ein spiegel deiner selbst :-) armes hascherl
Mitglied inaktiv
....dass frau bader recht hat und gönne es ihr. Eine ganz wundervolle eigenschaft, gönnen können, solltest du auch mal üben, macht das leben viel leichter! Viel erfolg!
mellomania
wenn es ohne bv vollgehalt geben würde erhält sie es mit bv ja auch. wenn aber die krankmeldung weiterlaufen muss mit krankengeld um die wiedereingliederung zu machen, bekommt sie eben das. das hat doch mit gönnen nicht viel zu tun sondern mit geltendem recht für alle. für ein bv muss man gesund und arbeitsfähig sein. das müsstest du eigentlich wissen,
Mitglied inaktiv
maaaaannn, sie wird Krankengeld bekommen, bis zum ende der Wiedereingliederung und dann wird sie das volle gehalt bekommen. der Arzt traut ihr ja auch die Wiedereingliederung zu, also ist sie arbeitsfähig, auch wenn du speibst! *für ein bv muss man gesund und arbeitsfähig sein. das müsstest du eigentlich wissen* ich? warum? ich verstehe die sorgen der ap und ich verstehe auch, dass man überrascht von einer Schwangerschaft sein kann und deswegen wissen will, was man an Geldern erhält. wenn das dann maximal ist, ist das wunderbar!
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